Hamburg/Kiel. Die rechtliche Verfolgung der sogenannten Autoposer ist erst seit einigen Jahren dank einer Änderung im Strafgesetzbuch möglich.
Sie sind meist jung, männlich und beschleunigen ihre PS-starken Autos weit über die erlaubte Höchstgeschwindigkeit hinaus. Seit 2017 gibt es dank einer neuen Bestimmung im Strafgesetzbuch eine rechtliche Grundlage für die Strafverfolgung sogenannter Autoposer. In diesem Jahr hat die Polizei in Hamburg und Schleswig-Holstein auch auf dieser Grundlage mehr Ermittlungen als im vergangenen Jahr eingeleitet.
In Hamburg sind 2022 (Zahlen bis Mitte Dezember) rund 100 Verfahren wegen illegaler Autorennen eingeleitet worden. Das sind mehr als 2021 (90 Verfahren), 2020 waren es 119. „Durch die Ermittlungen kann sich eine anfänglich angenommene Verdachtslage durchaus noch relativieren und anders darstellen“, sagte ein Polizeisprecher zu den neuen Zahlen.
Polizei ahndet mehr Illegale Autorennen in Hamburg und Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein ist die Zahl der Illegalen Straßenrennen indes noch deutlicher gestiegen. Mit Stand 4. Dezember wurden 259 Delikte registriert, wie ein Sprecher des Landespolizeiamtes sagte. 2021 sei in 132 Fällen ermittelt worden. Zu dem Anstieg hätten eine erhöhte Sensibilisierung der Beamtinnen und Beamten sowie konsequentes Vorgehen geführt.
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Im Oktober 2017 wurden illegale Autorennen von einer Ordnungswidrigkeit zur Straftat hochgestuft. Seitdem kann schon die Teilnahme an solchen Rennen laut Strafgesetzbuch mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Der neue Paragraf 315d im Strafgesetzbuch sieht zudem bis zu zehn Jahre Gefängnis vor, wenn dadurch der Tod eines anderen Menschen verursacht wird.
Illegale Autorennen: Der Führerschein wird in der Regel sofort entzogen
Diese Regelung erfasst auch jene Fälle, in denen nur ein einziges Fahrzeug ein Autorennen nachstellt. Werden Teilnehmer illegaler Straßenrennen vor Ort angetroffen, müssten sie in der Regel den Führerschein abgeben.