Leipzig. Vom Bau des Ostsee-Tunnels sind geschützte Riffe in der Ostsee betroffen. Umweltschützer wollten ihre Zerstörung verhindern.
Umweltschützer sind mit ihren Klagen gegen eine Zerstörung von Ostsee-Riffen am Fehmarnbelt-Tunnel gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied nun, dass eine Befreiung von dem Verbot erteilt werden durfte, die Riffe zu zerstören oder zu beeinträchtigen. Auch die dafür vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen stuften die Bundesrichter als rechtmäßig ein. (Az.: BVerwG 9 A 17.21 und 9 A 18.21)
Schon vor zwei Jahren hatte das Bundesverwaltungsgericht die Planungen für den deutsch-dänischen Ostseetunnel weitgehend bestätigt. Damals wurden aber die Riffe ausgeklammert, weil sie erst nach Abschluss der Planungen entdeckt worden waren.
Nabu hatte unter anderem gegen die Feste Fehmarnbeltquerung geklagt
Geklagt hatten diesmal das Aktionsbündnis gegen eine Feste Fehmarnbeltquerung und der Bundesverband des Nabu sowie der Landesverband Schleswig-Holstein. Sie hielten die ergänzenden Planungen für unzureichend und wollten größere Ausgleichsflächen erreichen. Sie zweifelten die Methoden an, mit denen das Land Schleswig-Holstein die Flächen berechnet hat.
Das Land will als Ausgleich für die Zerstörung der Riffe rund 17,5 Hektar Kompensationsflächen in der Mecklenburger Bucht anlegen. Die Umweltverbände hatten als „absolute Untergrenze“ eine Ausgleichsfläche von 36 Hektar genannt. Das Argument der Planer, dass die neuen Riff-Flächen hochwertiger als die zerstörten seien, ließen sie nicht gelten. Die Bedingungen am neuen Standort - etwa Wassertiefe, Salz- und Sauerstoffgehalt - seien nicht optimal.
2029 soll der Tunnel Fehmarn und Lolland verbinden
Der Fehmarnbelt-Tunnel habe eine herausragende Bedeutung für die Anbindung Skandinaviens an das transkontinentale Verkehrsnetz, begründete das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung. Die Beeinträchtigung der Riffe werde „hinreichend dadurch ausgeglichen, dass an anderer Stelle in der Ostsee neue Riffe geschaffen werden“.
Die Bauarbeiten für den rund 18 Kilometer langen Ostseetunnel haben bereits begonnen. Der Straßen- und Eisenbahntunnel soll voraussichtlich von 2029 an Fehmarn und Lolland verbinden. Er soll die Reisezeit zwischen Hamburg und Kopenhagen von bislang fünf Stunden auf künftig unter drei Stunden verkürzen.
Nabu kritisiert, dass zu wenig Ausgleichsflächen geschaffen werden
Der Nabu wertete das Urteil als große Enttäuschung. Der Ostsee gehe es ökologisch schlecht, und Deutschland habe sämtliche europäischen Zielvorgaben gerissen, teilte NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger mit. „Umso wichtiger, dass so schwerwiegende Eingriffe wie der Tunnelbau wirksam kompensiert werden. Mit dem heutigen Urteil läuft dieser Anspruch ins Leere.“ Grundsätzlich sei der Aufbau von Riffen die richtige Kompensationsmaßnahme, die Schönrechnerei aber, an deren Ende nur ein Viertel der zu kompensierenden Fläche wiederhergestellt werden müsse, sei fatal und dürfe keinesfalls Schule machen.
Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen (parteilos) äußerte sich zufrieden zu dem Urteil. Alle verfahrensrechtlichen Hindernisse seien beseitigt. „Ich appelliere an alle, die Chancen, die die feste Fehmarnbeltquerung für die Region bietet, zu nutzen.“ Es sei beeindruckend, wie der nördliche Nachbar Dänemark dies umsetze und die Insel Lolland hiervon schon heute profitiere.
CDU und FDP sind erleichtert
Der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion und frühere Verkehrsminister Bernd Buchholz betonte, das Gericht habe bestätigt, was er von Anfang an vertreten habe. „Ich freue mich, dass erneut klargestellt wurde, dass sämtliche Planungen rechtmäßig sind.“ Die Feste Fehmarnbeltquerung habe eine herausragende Bedeutung für die Anbindung Skandinaviens an Zentral- und Mitteleuropa. „Das sieht auch das Gericht so und hat das heute noch einmal deutlich bestätigt.“