Hamburg. Gelten jetzt die Vorgaben von vor der Corona-Pandemie? In Niedersachsen soll es wieder bestimmte Verbotszonen geben.
Coronabedingt waren die Jahreswechsel in Hamburg in den vergangenen zwei Jahren stiller als gewohnt – über die Vorgaben zum Feuerwerk für den kommenden Jahreswechsel ist noch nicht entschieden. Das werde aktuell noch geprüft, sagte ein Sprecher der Innenbehörde auf Anfrage. Es sei aber gut möglich, dass wieder ähnliche Vorgaben wie 2019 vor der Pandemie gelten werden. Damals habe es aus Sicherheitsgründen ein Böllerverbot rund um die Binnenalster gegeben.
Das Verbot galt in der Silvesternacht von 18.00 Uhr bis 01.00 Uhr. Innensenator Andy Grote (SPD) und Polizeipräsident Ralf Martin Meyer hatten dies damals mit dem unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern und der Verletzungsgefahr für eine immer größere Zahl von Menschen begründet, die an Silvester dorthin kämen.
Silvester-Feuerwerk in Hamburg: 2021 galt ein Ansammlungsverbot
2021 war in der Hansestadt neben dem Verkauf auch das Zünden von Feuerwerkskörpern in der Öffentlichkeit verboten. Zudem galt in der Silvesternacht ein Ansammlungsverbot: In der Zeit zwischen dem 31. Dezember, 19.00 Uhr, und 1. Januar, 7.00 Uhr, durften sich nicht mehr als zehn Menschen im öffentlichen Raum treffen oder zusammenstehen. Ähnliche Maßnahmen, die der rot-grüne Senat damals auf Grundlage der Eindämmungsverordnung beschlossen habe, seien in diesem Jahr unwahrscheinlich, sagte der Sprecher der Innenbehörde.
Niedersachsen: Wieder weniger Einschränkungen für Silvester-Feuerwerk
Auch in Niedersachsen und Bremen wird es zum Jahreswechsel voraussichtlich weniger Einschränkungen für das Abbrennen von Feuerwerk geben als zuletzt. Verbotszonen für das Zünden von Raketen und Böllern wegen der Corona-Pandemie – so wie in den vergangenen Jahren – soll es nach derzeitigem Stand nicht wieder geben. Teilweise sollen Verbotszonen allerdings aus anderen Gründen bestehen bleiben.
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In Hannover gibt es etwa seit dem Jahreswechsel 2018/2019 in bestimmten Bereichen der Innenstadt ein Verbot zum Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Es sei davon auszugehen, dass auch zu diesem Jahreswechsel ein solches Verbot erlassen werde, teilte ein Sprecher mit. Die Einzelheiten würden noch entschieden.
Feuerwerks-Verbote in bestimmen Bereichen möglich
Hintergrund sei, dass es in den Jahren vor den Verbotszonen immer wieder zu gefährlichen und bedrohlichen Situationen durch Böller gekommen sei, bei denen auch Personen verletzt wurden. „Häufig wurde Feuerwerk auch bewusst auf Personen gerichtet“, sagte der Sprecher.
In Bremen soll das seit dem Jahreswechsel 2020/2021 bestehende Böllerverbot im Bereich der Weser-Promenade Schlachte aus ähnlichen Gründen bestehen bleiben, wie das Bremer Innenressort mitteilte. Darüber hinaus gilt in Bremen schon seit längerem ein Feuerwerksverbot im Bereich denkmalgeschützter Bereiche wie dem Marktplatz mit dem Rathaus oder dem Schnoorviertel.
Feuerwerk an Silvester: Hohe Bußgelder bei Verstoß gegen Regeln
Auch rund um den Zoo am Meer in Bremerhaven, die Häfen sowie in einem Umkreis von 1500 Metern um den Bremer Flughafen gilt nach dem Sprengstoffrecht ein Verbot für Feuerwerk. Bußgelder reichen in Bremen den Angaben nach von 5000 bis 50 000 Euro.
Andere Städte wie Braunschweig und Oldenburg verwiesen zudem auf das grundsätzliche Verbot zum Abbrennen von Feuerwerk in und um Kirchen und Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen. Auch in der Nähe von brandgefährdeten Gebäuden wie Reet- und Fachwerkhäusern dürfe kein Feuerwerk abgebrannt werden. Aus diesem Grund gilt auch im gesamten sogenannten Inneren Ring der Stadt Celle sowie der historischen Altstadt von Göttingen und den zugehörigen Wallanlagen ein Böllerverbot. Dort stehen zahlreiche Fachwerkhäuser und historische Gebäude. Darüber hinaus seien in den Städten keine weiteren Verbote geplant.