Kiel (dpa/lno).
CDU und Grüne wollen den Wolf in Schleswig-Holstein in das Landesjagdrecht aufnehmen. «Der Schutzstatus des Wolfes wird damit nicht aufgehoben», sagte Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) am Freitag im Landtag. Die ganzjährige Schonzeit gelte weiter. Das Jagdrecht liefere aber klare und handhabbare Vorgaben, «unter welchen Umständen ein verletzter Wolf erlegt werden darf».
Die SPD sprach von einem «Bärendienst für das Wolfsmanagement». Die Umweltpolitikerin Sandra Redmann kritisierte, mittlerweile gehe es fast ausschließlich darum, den Wolf mit allen Mittel wieder loszuwerden. Viele Schafhalter kämen aber gut zurecht. «Natürlich ist der Schutz mühsam, aber sie machen es.» Für eine tierschutzgerechte Tötung gebe es seit 2016 bereits ein wirksames Verfahren. Die Grünen hätten sich in den Koalitionsverhandlungen «leider über den Tisch ziehen lassen».
Der FDP gehen die Pläne der Koalition dagegen nicht weit genug, sie fordern ein aktives Bestandsmanagement. «Die Wölfe breiten sich unkontrolliert in Deutschland aus. Selbst im waldarmen Schleswig-Holstein gibt es nun zwei residente Paare», sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Oliver Kumbartzky. «Wir dürfen bei der Ausbreitung des Wolfes nicht tatenlos zusehen.»
Die von den Liberalen geforderten Wolfsausschlussgebiete («No-Go-Areas») an der Küste und in Regionen mit Weidetierhaltung sei derzeit rechtlich nicht möglich, sagte Landwirtschaftsminister Schwarz. Er rechnet mit einer weiteren Ausbreitung der Tiere. Es sei davon auszugehen, dass Schleswig-Holstein in nächsten Jahren ein bis zwei Wolfsrudel beherbergen werde.
Nachdem der Wolf im Norden lange ausgestorben war, tauchte 2007 erstmals wieder einer im Land auf. Die meisten der seitdem gesichteten Wölfe sind aber nicht in Schleswig-Holstein geblieben. Laut Umweltministerium wird derzeit von zwei residenten Wolfspaaren ausgegangen - im Kreis Segeberg und im Sachsenwald (Kreis Herzogtum Lauenburg). Dadurch werde im kommenden Jahr mit Nachwuchs gerechnet.
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