Bergedorf. Ein Mann versuchte Zutritt zum Sommerfest im Gefängnis Billwerder zu bekommen. Dabei versteckte er 600 Euro in einer Babytasche.
Es war ein Sommerfest im Gefängnis Billwerder. Und Mirko B. wollte gern seine Partnerin besuchen, die dort eine Strafe absaß. Hat der 36-Jährige dabei zu unlauteren Mitteln gegriffen? So zumindest lautet der Vorwurf gegen den Hamburger. Im Prozess vor dem Amtsgericht wird dem Familienvater Bestechung eines Vollzugsbeamten vorgeworfen.
Prozesse Hamburg: Angeklagter erklärte, er habe von dem Geld nichts gewusst
Laut Anklage versteckte Mirko B. an jenem 8. September 2018 in einer Babytragetasche mindestens 600 Euro. Als ihm nach Entdeckung der Scheine der Zutritt zum Sommerfest verweigert wurde, soll er dem Vollzugsbeamten gesagt haben, dass er ihm das Geld überlassen werde, damit er ihm doch Eintritt gewährt. Er habe seinerzeit seine Frau, mit der er vier Kinder hat, zwei Monate nicht gesehen, schildert der Angeklagte. Mit seiner Schwägerin, seiner 16 Jahre alten Tochter und deren Säugling habe er das Sommerfest besuchen wollen. Von dem Geld, das Verwandte offenbar in der Tragetasche des Babys versteckt hatten, habe er nichts gewusst. Als die Scheine entdeckt wurden, habe ihn das nicht weiter interessiert.
Für ihn sei einzig wichtig gewesen, seine Frau zu besuchen. Deshalb habe er zum Justizbeamten gesagt: Dann behaltet doch das Geld! Dies habe er so verstanden, erzählt der Beamte als Zeuge, „dass das Geld für mich persönlich gedacht war. Für mich war klar, dass das überhaupt nicht geht. Ich habe nur gesagt: Raus!“
Richter spricht Angeklagten mangels Beweisen frei
Am Ende spricht der Richter den Angeklagten frei. Dessen Aussage habe nicht widerlegt werden können. Zudem habe der Zeuge keine Begründung dafür geliefert, wieso er geglaubt habe, Mirko B. habe ausdrücklich ihm das Geld angeboten. Er selbst, so der Richter, würde in so einer Situation wohl annehmen, dass derjenige auf das Geld verzichten wolle. „Ich bin mir nicht sicher, was der Angeklagte sonst hätte sagen sollen: Bitte beschlagnahmen Sie das Geld?“