Kiel (dpa/lno). Drei Fußgänger sterben Anfang 2021 in Neumünster. Ein damals 24-Jähriger erfasst sie mit seinem Wagen. Nun beginnt der Prozess gegen ihn - doch der Mann erscheint nicht.

Wegen des Todes von drei Fußgängern in Neumünster muss sich ein Autofahrer vor dem Kieler Landgericht verantworten. Doch der für Montag geplante Prozessauftakt musste auf Donnerstag verschoben werden. Der 26-Jährige blieb dem Gericht fern und ließ sich stattdessen wegen Kokain-Konsums in eine Klinik nach Rendsburg bringen. «Ohne den Angeklagten kann ich nicht verhandeln», sagte der Vorsitzende Richter Stephan Worpenberg. Der Prozess soll nun am Donnerstag (9.00 Uhr) mit dem Mann starten.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Autofahrer vor, am Abend des 20. Januar 2021 in Neumünster mit seinem Wagen eine Fußgängergruppe erfasst zu haben. Noch am Unfallort starben ein 34 Jahre alter Mann und dessen 30 Jahre alte Lebensgefährtin, beide waren Polizisten. Wenige Tage später erlag eine 27-Jährige ihren Verletzungen. Der Angeklagte muss sich wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens verantworten. Nach Ansicht der Kammer kommt auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Betracht.

Laut der von der Schweigepflicht entbundenen Ärztin habe der 26-Jährige am Montagmorgen nach eigenen Angaben Kokain genommen, sagte der Vorsitzende Richter. Der Angeklagte habe verschwitzt und zittrig vor der Ärztin gesessen. Eine längere Behandlung sei aber nicht notwendig, er solle am Donnerstag wieder entlassen werden.

Oberstaatsanwalt Axel Hackethal kündigte an: «Wir prüfen einen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls.» Alternativ komme ein Antrag auf Vorführung des Mannes in Betracht. Der Verteidiger hatte am Morgen mit dem Vater des Angeklagten telefoniert. Der Angeklagte sei nicht in der Lage gewesen, an der Verhandlung teilzunehmen.

Obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden war, soll der damals 24-Jährige Anfang 2021 - unter Einfluss von Drogen - gefahren sein. In einer langgezogenen Rechtskurve soll er wegen überhöhter Geschwindigkeit von der Straße abgekommen und nach Kollision mit mehreren Pollern, einem Verkehrsschild und einem Baum die Gruppe auf dem Gehweg erfasst haben.

Den Prozess im voll besetzten Saal 132 des Landgerichts verfolgten zahlreiche Angehörige der Opfer. «Den Angehörigen geht es sehr schlecht», sagte ein Nebenklägervertreter. Dass der Autofahrer nicht zum Prozessauftakt erschienen sei, habe zu großer Enttäuschung geführt. Auf einem der Zuschauerplätze saß auch der Vater der beiden ums Leben gekommenen Frauen. «Wirklich schlecht» gehe es ihm, sagte der Mann. «Die Strafe kann nicht hoch genug sein.» Er hoffe, dass der Mann nicht mit Geldstrafe und Sozialstunden davon komme.

Für die Strafzumessung wird bei einer Verurteilung entscheidend sein, ob die Tat als fahrlässige Tötung oder als verbotenes Kraftfahrzeugrennen gewertet wird. Bei fahrlässiger Tötung kommen eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe in Betracht, bei einem verbotenen Rennen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Für den Prozess sind sechs weitere Verhandlungstage angesetzt.