Hamburg/Köln. Sollte tatsächlich Anklage erhoben worden sein, verstoße das gegen die Strafprozessordnung – und sei womöglich Geheimnisverrat.

Die Anwälte des Mitinhabers der Warburg-Bank, Christian Olearius, üben schwere Kritik an der angeblichen Anklageerhebung gegen ihren Mandanten wegen der Cum-Ex-Geschäfte der Bank. Dass die Staatsanwaltschaft Köln Anklage gegen Olearius erhoben haben soll, wie mehrere Medien am Dienstag berichtet hatten, sei ihnen nicht bekannt, so die Anwälte Klaus Landry und Ingo Flore.

Mehr noch: Sollte dem so sein, hätte die Staatsanwaltschaft gegen die Strafprozessordnung verstoßen, heißt es in einer Stellungnahme der Juristen vom Mittwochnachmittag.

Cum-Ex-Skandal: Olearius-Anwälte sehen möglichen Geheimnisverrat

Denn ihnen sei erst im Juni Akteneinsicht gewährt worden, worauf sie eine Stellungnahme von Olearius für den Juli angekündigt hätten. Dem Beschuldigten müsse vor Abschluss der Ermittlungen – also vor der Entscheidung, ob Anklage erhoben wird – Gelegenheit gegeben werden, sich zur Sache zu äußern. Dass ein Medium aus der angeblichen Anklageschrift zitiere, lege zudem „den Verdacht nahe“, dass von Ermittlungsbeamten oder der Staatsanwaltschaft Köln das Steuergeheimnis verraten oder Geheimnisverrat begangen worden sein könnte, so die Anwälte.

Sie beklagen in dem Zusammenhang erneut, dass schon die Olearius-Tagebücher „durch Geheimnisverrat“ an die Öffentlichkeit gelangt seien. Die Staatsanwaltschaft selbst hat die Anklageerhebung bislang nicht bestätigt.

Cum-Ex-Skandal: Staatsanwaltschaft Köln ermittelt bundesweit

Cum-Ex-Geschäfte wurden höchstrichterlich als illegal eingestuft. Die Warburg-Bank musste daher mehr als 170 Millionen Euro an den Fiskus erstatten. Offen ist aber, ob sich die Inhaber strafbar gemacht haben. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt bundesweit gegen diverse Banken und Beschuldigte.