Kiel.
Die Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern in Schleswig-Holstein sollen künftig gesetzlich verpflichtet werden, Mietspiegel zu erstellen. Einem entsprechenden Entwurf des Innenministeriums stimmte am Dienstag das Landeskabinett zu. Das sogenannte Mietspiegelreformgesetz des Bundes gibt den Ländern vor, die Zuständigkeit für die Erstellung der Mietspiegel landesrechtlich festzulegen. "Bislang steht es grundsätzlich allen Gemeinden frei, einen Mietspiegel zu erstellen", erläuterte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU). "Gemeinden über 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner sind dazu künftig verpflichtet." Sie könnten dabei wählen, ob sie einfache oder qualifizierte Mietspiegel verfassen.
Die Vorgabe betrifft die vier kreisfreien Städte Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster sowie Norderstedt und Elmshorn. Nur diese Städte überschreiten bei der Einwohnerzahl den genannten Schwellenwert. Einfache Mietspiegel müssen bis zum 1. Januar 2023 vorliegen, qualifizierte Mietspiegel bis zum 1. Januar 2024.
© dpa-infocom, dpa:220614-99-659629/2