Hamburg. Eine 38-Jährige reist 2014 mit ihrem Mann und ihren beiden Kindern nach Syrien, um sich dem IS anzuschließen. Nun fiel das Urteil.
Das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) hat eine IS-Rückkehrerin zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Die Richter sahen es in ihrer Entscheidung vom Donnerstag nach Angaben eines Sprechers als erwiesen an, dass sich die Frau zwischen 2014 und 2017 mit ihren zwei kleinen Kindern in Syrien bei der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) aufhielt. Sie hatte die Vorwürfe weitgehend eingeräumt.
Die Deutsch-Iranerin wurde deshalb wegen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung und zusätzlich wegen einer schweren Entziehung Minderjähriger und der Verletzung ihrer Erziehungs- und Fürsorgepflicht verurteilt. Die Beschuldigte war mit ihren Kinder 2017 von kurdischen Kräften aufgegriffen worden und lebte in einem Lager. 2021 kam sie nach Deutschland zurück.
Prozess Hamburg: IS-Rückkehrerin zu drei Jahren Haft verurteilt
Laut Urteil reiste die 38- Jahre alte Angeklagte 2014 mit ihrer damals dreijährigen Tochter aus früherer Ehe und ihrem knapp einjährigen Sohn sowie ihrem Ehemann nach Syrien aus. In dem Bürgerkriegsland schloss sich das Ehepaar dem IS an, der Mann war für die Miliz als Kämpfer aktiv. Berücksichtigt wurde bei der Strafzumessung, dass sich die Frau nach Feststellung der Richter glaubhaft vom IS distanzierte.