Hamburg. Neben dem Straßenverkehr ist Alkohol auch in der Luftfahrt ein großes Problem. Ein Symposium hat sich dem Thema gewidmet.
Der Rettungshubschrauber taumelt. Dann stürzt er zu Boden. Bei dem Unglück vom März 2002 in einer Hamburger Kleingartensiedlung kommen alle fünf Menschen an Bord ums Leben, darunter ein Notarzt, der zu einem Rettungseinsatz hatte gebracht werden sollen.
Später stellt sich heraus: Der Pilot und ein Kollege waren betrunken. Der Pilot hatte 1,5 Promille im Blut. Es sind Unglücke wie dieses, die zeigen, wie fatal sich Alkohol, Drogen oder auch Krankheiten im Luftverkehr auswirken können. Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) hat sich jetzt in Hamburg in einem wissenschaftlichen Symposium dem Thema „Alkohol, Drogen, Verkehrseignung — Luftfahrt“ gewidmet.
UKE Hamburg: Luftverkehr sieht sich bestens gerüstet
Ein weiteres Beispiel ist der Germanwings-Absturz am 24. März 2015 in den französischen Alpen. 150 Menschen starben damals, nachdem Co-Pilot Andreas L. das Flugzeug bewusst gegen einen Berg steuerte. Der Mann hatte laut Untersuchungen Antidepressiva und Schlafmittel eingenommen und den Absturz sehr wahrscheinlich in suizidaler Absicht verursacht.
Zum Glück kommt es immer seltener zu solch schweren Unfällen. Der Luftverkehr sei hinsichtlich seiner Präventionsmaßnahmen und Sanktionstatbestände gegen Alkohol-, Drogen- und Medikamentenmissbrauch im Vergleich zum Straßen-, Schienen- und Schiffsverkehr am besten gerüstet, war das Ergebnis der Tagung, zu der mehrere Fachleute unter anderem aus Luftfahrt und Rechtsmedizin im UKE zusammengekommen waren.
In der Luft gilt die Null-Promille-Grenze
Positiv bewertete Ewald Brandt, Vorsitzender der Landessektion des BADS, unter anderem die im Luftverkehrsgesetz und der Luftverkehrsordnung festgeschriebenen Regeln, nach denen Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflieger und andere Luftfahrzeuge nicht unter Einfluss von Alkohol- und anderen psychoaktiven Substanzen geführt werden dürfen. Es gilt 0,0 Promille. Auch ist es ausdrücklich verboten, bei Krankheit, also „geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen“, ein Luftfahrzeug zu führen.
Dennoch dürfe man angesichts dieses positiven Zeugnisses nicht die Hände in den Schoß legen, forderte der Hamburger BADS-Vorsitzende. Es sei naheliegend, dass angesichts der vom Kraftfahrtbundesamt bekannt gegebenen Zahlen über Alkohol- und Drogendelikte in allen Verkehrsbereichen, die für die vergangenen zehn Jahre mit 150.000 bis 180.000 Delikten zu Buche schlugen, es bei Alkohol und Drogen „um ein gesamtgesellschaftliches Problem handelt, von dem der Luftverkehr und die Fluglizenzinhaber nicht ausgenommen sind“, so Brandt.
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Mike Morr vom Deutschen Aero Club sagte, bei der Luftfahrt in der Freizeit sei der „Alkohol aus der Fliegerei verbannt, und zwar total“. Auch Olaf Zerknick vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) berichtete, es werde viel unternommen, damit nicht durch Alkohol, Drogen oder psychische Störungen beeinträchtigte Piloten zum Einsatz kommen. Das LBA führe verstärkt unangekündigte Alkohol- und Drogenkontrollen an Besatzungen durch. Die Positivrate sei sehr niedrig. „Der Hauptzweck der Kontrollen liegt auch in der Abschreckung. Jeder Pilot weiß, dass er jederzeit kontrolliert werden kann.“