Lübeck. Ein Mann ersticht seine Ehefrau, weil sie sich seinen Vorstellungen widersetzt. Er spricht von Provokation. Das Gericht bescheinigt dem aus Afghanistan stammenden 39-Jährigen dagegen ein vollkommen überkommenen Rollenbild.
29 Mal stach der Mann auf seine Ehefrau ein, weil sie sich seinen Wünschen nicht mehr fügen wollte - so heißt es in der Urteilsbegründung. Für den Vorsitzenden Richter Christian Singelmann war das ganz klar Mord aus niedrigen Beweggründen. Deshalb könne das Urteil für den Angeklagten nur "lebenslang" lauten, sagte er. Am Freitag verurteilte das Landgericht Lübeck den geständigen 39-jährigen Angeklagten wegen Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Haft. Die gemeinsame Tochter des Ehepaars hatte während der Tat in einem Nebenraum geschlafen.
Der Mann nahm das Urteil ohne äußerlich erkennbare Regung auf. Seine Mimik blieb wie während des gesamten Prozesses hinter der Corona-Schutzmaske für Zuschauer und Journalisten unsichtbar.
Im Prozess hatte der aus Afghanistan stammende Mann zwar die Tötung seiner 23 Jahre alten Ehefrau im September vergangenen Jahres gestanden. Mordabsichten hatte er jedoch bestritten. "Sie hat mir gedroht, für meine Ausweisung zu sorgen und mir meine Tochter wegzunehmen", hatte er mit Hilfe eines Dolmetschers gesagt. "Das hat mich so wütend gemacht, dass ich zugestochen habe." Zuvor habe er eine halbe Flasche Wodka getrunken, so dass er sich an vieles nicht mehr erinnern könne.
"Sie haben uns angelogen, was ihren Alkoholkonsum angeht", sagte der Vorsitzende Richter am Freitag. "Nach Aussagen des Gerichtsmediziners haben Laboruntersuchungen ergeben, dass Sie in den drei Tagen vor ihrer Festnahme überhaupt keinen Alkohol getrunken haben", sagte Singelmann.
Der Angeklagte war nach der Tat am 6. September 2021 in einen Fernreisebus in Richtung Mailand gestiegen. Zuvor hatte er die gemeinsame Tochter zu seinen in Hamburg lebenden Eltern gebracht. An der Grenze hatte er dann ungefragt berichtet, seine Ehefrau habe Selbstmord begangen und liege tot in der Wohnung in Ahrensburg.
Als Polizei und Rettungskräfte den Wohncontainer in der Flüchtlingsunterkunft aufbrachen, fanden sie die Tote. "Sie war mit einem Teppich bedeckt und der Spalt unter der Tür war mit einem zusammengerollten Tuch verstopft", hatte einer der Ersthelfer vor Gericht ausgesagt.
Dieses ganze Verhalten nach der Tat spreche für ein gezieltes und überlegtes Handeln, nicht für eine Tat im Affekt, sagte Singelmann. Dies hatte auch der psychiatrische Sachverständige in seinem Gutachten ausgeschlossen.
"Der Angeklagte hat seine Frau nach einem vollkommen überholten Rollenbild "gehalten", anders kann man es nicht nennen", sagte der Richter. So habe er stets für seine Frau gesprochen, auch wenn sie anwesend gewesen sei, und habe ihr verboten, die Wohnung in westlicher Kleidung und ohne Kopftuch zu verlassen. "Zahlreiche Zeugenaussagen belegen, dass die Ehe seit mindestens drei Jahren geprägt war von der Angst der Frau vor ihrem gewalttätigen Ehemann."
Mit dem noch nicht rechtskräftigen Urteil folgte das Gericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft und des Nebenklagevertreters. Die Verteidigung hatte eine Verurteilung wegen Totschlags im Affekt beantragt und das Strafmaß ins Ermessen des Gerichts gestellt. Es sei noch nicht klar, ob er Revision beantragen werde, sagte der Verteidiger Nicolai Preuß nach der Urteilsverkündung.
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