Hamburg. Hausbesitzer mussten Nachweise für Leitungsprüfungen vorlegen. Für viele städtischen Gebäude fehlen diese allerdings bis heute.

Formal betrachtet sind die Fristen abgelaufen: Bis Ende 2020 mussten Immobilienbesitzer in Hamburg nachweisen, dass die „Entwässerungsanlage im Erdreich und unter der Sohle“ dicht ist, also kein Abwasser direkt ins Erdreich gelangt.

„Für jüngere Gebäude gilt: Für Entwässerungsanlagen, die nach 1995 hergestellt wurden, müsste ein Dichtheitsnachweis bereits vorliegen, da dies bei Neubau Pflicht war“, schreibt die Umweltbehörde auf ihrer Internetseite. „Sollte dies nicht der Fall sein, so ist in diesen Fällen der Dichtheitsnachweis nachzuholen.“

Das wirft CDU-Umweltpolitiker Kappe dem Finanzsenator vor

Was die Stadt von ihren Bürgern verlangt, setzt sie selbst allerdings bisher nur bedingt um. Das ergibt sich aus Antworten des Senats auf Kleine Anfragen des CDU-Umweltpolitikers Sandro Kappe. „Bei 1142 städtischen Immobilien weisen lediglich 602 einen Dichtungsnachweis auf, für 540 Liegenschaften gibt es noch keinen Nachweis“, sagte Kappe. „Das sind knapp 50 Prozent aller Liegenschaften.“ Die öffentlichen Unternehmen der Stadt dagegen seien bereits weiter. „Hier weisen lediglich 64 Liegenschaften von insgesamt mehr als 6000 keinen Dichtungsnachweis auf“, so der CDU-Umweltpolitiker. „Es zeigt sich deutlich, dass es funktioniert, wenn man es will. Offensichtlich hat der für die städtischen Immobilien zuständige SPD-Finanzsenator Andreas Dressel kein Interesse am Schutz des Grundwassers und der Einhaltung von Vorschriften.“

Die Finanzbehörde sieht einen Grund für die Verzögerungen im Bauboom. „Bei vielen Gebäuden der Stadt wurde der Nachweis erbracht, und die Behebung der festgestellten Mängel befindet sich in der Umsetzung“, sagte Finanzbehördensprecher Claas Ricker. „Eine der Hauptursache für noch ausstehende Prüfungen ist die boomende Baukonjunktur, durch die die Firmen stark ausgelastet werden, sodass die Beauftragung und Umsetzung der Untersuchungen sich verzögert. Teilweise stehen Objekte aber auch einfach leer und sind für einen Abriss vorgesehen. Unabhängig davon: Die Stadt ist natürlich insgesamt bemüht, ihren Verpflichtungen schnellstmöglich nachzukommen.“

Bislang kam es zu keinen Ordnungswidrigkeitsverfahren

Tatsächlich lässt Hamburg auch bei den Bürgern bisher Milde walten, wenn Dichtheitsnachweise noch nicht vorliegen. „Sollte bis zum 31. Dezember 2020 kein Nachweis erstellt worden sein, so wurde und wird aktuell noch kein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet“, schreibt der Senat in seiner Antwort auf die CDU-Anfrage. „Haben Eigentümerinnen und Eigentümer das Mögliche getan, um einen Dichtheitsnachweis erstellen zu lassen, so wird auch in Zukunft auf ein Ordnungswidrigkeitsverfahren verzichtet, auch wenn der Dichtheitsnachweis erst verfristet erstellt wird.“

Bisher sei bei den zur Vorlage aufgeforderten Eigentümern stets erreicht worden, „dass der erforderliche Dichtheitsnachweis eingereicht wurde“, so der Senat weiter. „Daher ist es bisher noch nicht zu Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Festlegung von Bußgeldern gekommen. Eine Bußgeldhöhe wurde dementsprechend noch nicht festgelegt.“