Hamburg. Als zweites Bundesland nach Mecklenburg-Vorpommern ist nun auch Hamburg offiziell ein Corona-Hotspot. Damit gilt weiter die Maskenpflicht in Innenräumen, auch im Einzelhandel - ganz anders als bei den Nachbarn Schleswig-Holstein und Niedersachsen.
Ganz Hamburg ist seit Samstag offiziell Corona-Hotspot und unterliegt damit strengeren Pandemieschutz-Regeln als die meisten anderen Bundesländer. Nach der neuen, auf Basis eines Bürgerschaftsbeschlusses vom vergangenen Mittwoch erlassenen Eindämmungsverordnung besteht unter anderem die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen bis Ende April fort. Dazu zählen etwa der Einzelhandel, der öffentliche Personennahverkehr und Veranstaltungen. In der Gastronomie könne die FFP2-Maske am Platz abgenommen werden. Bei Einkäufen des täglichen Bedarfs reiche eine medizinische Maske.
Für Clubs und Diskotheken gilt der Verordnung zufolge das 2G-Plus-Zugangsmodell. Demnach darf ohne einen tagesaktuellen Corona-Test nur in die Läden rein, wer geboostert ist oder einen Basisschutz plus eine Genesung nachweisen kann. Ungeimpfte haben keinen Zutritt. Besucher von Kliniken und Pflegeeinrichtungen benötigen neben einer FFP2-Maske einen negativen Corona-Test.
Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern sind bislang die einzigen Länder, die sich flächendeckend zum Hotspot erklärt haben. In den anderen Ländern, also auch bei den Nachbarn Schleswig-Holstein und Niedersachsen, laufen die strengen Corona-Maßnahmen dagegen weitgehend aus.
Für das Shoppen bedeutet das: Wer am Samstag oder an diesem verkaufsoffenen Sonntag in Hamburg einkaufen möchte, braucht dazu eine FFP2-Maske. Wer das Gleiche jenseits der Stadtgrenze tun möchte und in eine der fast 100 Gemeinden in Schleswig-Holstein fährt, in der die Bäderregelung mit Sonntagsöffnungen gilt, kann auf eine Maske verzichten. Gleiches gilt für Niedersachsen, wo in mehreren Orten an diesem Wochenende ein verkaufsoffener Sonntag ist oder die Bäderregelung gilt.
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