Hamburg. David M. nutzte beim begleiteten Ausgang eine WC-Pause und flüchtete. Beamten begeiteten ihn am Donnerstag zu einem Familientreffen.
Von dem Gefangenen der Justizvollzugsanstalt (JVA) Fuhlsbüttel, der am Donnerstag bei einem begleiteten Ausgang geflüchtet war, fehlt weiterhin jede Spur. Nach ihm werde weiter gefahndet, sagte ein Polizeisprecher am Sonntagmittag.
Zwei JVA-Beamte begleiteten den 48-jährige Santa-Fu-Häftling David M. am Donnerstag zu einem zweistündigen Treffen mit Familienangehörigen in der näheren Umgebung, wie die Justizbehörde am Freitag mitteilte.
JVA Fuhlsbüttel: Gefangener auch wegen Bandendelikten verurteilt
Während des Treffens mit der Familie ging der Gefangene, der bei seinem Ausgang keine Fesseln trug, gegen 16.15 Uhr auf die Toilette. Dabei setzte er sich unbemerkt von den JVA-Beamten ab. "Eine sofortige Verfolgung blieb erfolglos", sagte Justizbehördensprecher Dennis Sulzmann. Auch eine sofort eingeleitete Fahndung blieb ohne Ergebnis.
David M., der mehrfach vorbestraft ist, verbüßte langjährige Freiheitsstrafen wegen verschiedener Eigentumsdelikte in der JVA Fuhlsbüttel. "Von dort wurde er Ende 2017 zur beruflichen Qualifizierung in den offenen Vollzug der Justizvollzugsanstalt Glasmoor verlegt", so die Behörde. Sein Verhalten dort sei "beanstandungsfrei" gewesen. Zudem absolvierte der Häftling die externe Qualifizierungsmaßnahme erfolgreich.
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"Weil er jedoch im Verdacht stand, während des offenen Vollzuges erneut straffällig geworden zu sein, wurde er im Dezember 2018 in die Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel zurückverlegt", heißt es in der aktuellen Mitteilung. "Kurz vor Vollverbüßung seiner Haftstrafen verurteilte ihn das Landgericht Kiel im Februar 2022 wegen der während des offenen Vollzuges begangenen Straftaten wegen gewerbsmäßiger Bandendelikte zu einer weiteren langjährigen Gesamtfreiheitsstrafe."
Hamburger Häftling bei Ausgang geflüchtet – Konsequenzen
Nach seiner Rückverlegung entschied die JVA Fuhlsbüttel, ihm ab Oktober 2019 wieder Lockerungen zu gewähren. Zunächst wurden David M. gefesselte Ausführungen erlaubt. Doch ab Februar 2020 durfte er bei seinen Ausgängen auch ungefesselt bleiben. Sulzmann: "Aktuell hatte er bis zum 31. März 2022 bereits zehn solcher Lockerungen beanstandungsfrei absolviert."
Dass der Santa-Fu-Häftling einen ungefesselten Ausgang für seine Flucht nutzte, hat nun auch allgemeine Konsequenzen. Die Justizbehörde teilte mit, dass bis zur Aufklärung des Vorfalls die Anordnung gilt, dass "Ausführungen zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit grundsätzlich nur noch gefesselt" erfolgen dürfen. Ausnahmen müssten durch die Aufsichtsbehörde genehmigt werden.