Hamburg. Einige Hamburger müssen sich jetzt mit dem Versicherungsschutz ihrer Autos beschäftigen. Wovon die Kostenübernahme abhängt.
In der Nacht zu Sonntag hatte das Sturmtief für Orkanböen und Überschwemmungen gesorgt. Am Fischmarkt und in der HafenCity standen mehrere parkende Autos im Wasser. Einige setzte die Feuerwehr um, andere erlitten einen Totalschaden. Ob die Versicherungen der Fahrzeughalter dafür aufkommen, hängt aber von mehreren Faktoren ab.
Erstens muss unterschieden werden, ob es sich um eine sogenannte Springflut oder ein prognostiziertes Hochwasser handelt. Eine Springflut entsteht plötzlich und ist oft nicht vorhersehbar. Bei einer Springflut hat der Versicherungsnehmer im Normalfall immer Versicherungsschutz. Bei einem prognostizierten Hochwasser gehen die Versicherer davon aus, dass ihre Kunde in der Regel ausreichend Zeit haben, um ihre Autos umzuparken oder sie es gar nicht erst dorthin zu stellen.
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Zweitens muss geprüft werden, ob der Kunde grob fahrlässig oder vorsätzlich (billigend in Kauf genommen) gehandelt hat. Je nach Ausgestaltung des Versicherungsvertrages des Kunden wird der Schaden dann ganz, anteilig oder gar nicht bezahlt. Auf Anfrage teilten die Versicherungen Ergo und Allianz mit, dass die Teilkasko-Versicherungen grundsätzlich aber auch einen Überschwemmungsschutz beinhalteten.