Hamburg. Gut 90.000 Hamburger müssen sich derzeit wegen einer Corona-Infektion isolieren. Haben sie dabei ein Recht auf Ruhe?

Mehr als 90.000 Hamburger sind gerade mehr oder weniger schwer genervt. Denn zusätzlich zu ihrer Corona-Infektion, die ja auch in der vergleichsweise milden Omikron-Variante nicht selten unangenehme Symptome mit sich bringt, sind sie gezwungen, sich zu Hause zu isolieren – eine Woche, zehn Tage, manchmal auch länger, je nachdem, wann die Erkrankung abklingt und der Test negativ ausfällt.

Relativ gut dran ist, wer allein lebt oder ein Haus mit Garten hat. Für Familien mit Kindern, und erst recht solche, die in einer Etagenwohnung leben, ist diese Zeit hingegen oft eine schwere Herausforderung. Das gilt umso mehr, wenn in der Wohnung darüber, darunter oder nebenan auch noch Handwerker tätig sind. Stechende Kopfschmerzen, über die Infizierte oft klagen, sind an sich schon unangenehm – mit einer Baustelle nebenan wird es schnell unerträglich.

Corona Hamburg: „Menschen wird einiges abverlangt“

Nach Auskunft von Experten gibt es aber kaum eine Handhabe dagegen. „Es besteht kein Abwehranspruch gegen Baumaßnahmen, weil ich mich in einer besonderen Situation wie einer Isolation oder im Homeoffice befinde“, sagte Rolf Bosse, Geschäftsführer des Mietervereins zu Hamburg. Baumaßnahmen, die während einer Isolation stattfinden, seien nicht anders zu betrachten, als wenn diese ohne die Pflicht zur Absonderung stattfinden würden.

„Natürlich wird den Menschen einiges abverlangt“, so Bosse. „Aber man muss sich auch die Frage stellen: ‚Was kann der Vermieter dafür?‘“ Der Mietminderungsanspruch, der jedem Mieter bei Bauarbeiten zusteht, sofern die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache eingeschränkt ist, bleibt davon unberührt. „Dabei ist es egal, ob ich in Isolation oder im Urlaub bin.“

Es muss nicht die eigene Wohnung sein

Immerhin: Niemand ist gezwungen, sich in den eigenen vier Wänden zu isolieren. Laut der Corona-Verordnung der Stadt ist diese Phase in „der Haupt- oder Nebenwohnung oder in einer anderen, eine Absonderung ermöglichenden Unterkunft“ zu verbringen. Übersetzt bedeutet das: „Es kann auch ein anderer Ort gewählt werden, Hauptsache, die Kontakte werden ausgeschlossen“, so der Sprecher der Sozialbehörde, Martin Helfrich.

Diese Frage wird für immer mehr Hamburgerinnen und Hamburger virulent, denn die Zahl der Infizierten steigt weiter. Am Freitag wurden 7464 neue Corona-Fälle vermeldet. Das waren zwar 350 weniger als der Rekordwert vom Donnerstag, aber 932 mehr als eine Woche zuvor. Damit stieg die Sieben-Tage-Inzidenz auf 2173,7. Insgesamt haben sich damit seit Pandemiebeginn 241.352 Hamburgerinnen und Hamburger infiziert. Von ihnen gelten nach Schätzungen des RKI 148.600 als geheilt. Zieht man diese sowie die 2102 Todesfälle ab, ergibt sich die Zahl von gut 90.000 aktuell Infizierten, zehnmal mehr als auf dem Höhepunkt früherer Wellen.

Erfreuliche Nachrichten aus den Krankenhäusern

Für die Politik sind diese Werte aber nicht mehr der Maßstab. Entscheidend sind vielmehr die Lage im Gesundheitswesen sowie in der kritischen Infrastruktur. Und aus den Krankenhäusern gab es am Freitag erfreuliche Nachrichten: In 24 Hamburger Kliniken wurden nach Senatsangaben mit insgesamt 501 Covid-19-Patienten 34 weniger als am Vortag behandelt. 65 Patienten mussten intensivmedizinisch betreut werden, auch das ein Rückgang um 15 Fälle. Das etwas aktuellere Intensivregister der Divi wies dagegen einen leichten Anstieg auf 76 Intensivpatienten aus. Zudem gab es sieben weitere Todesopfer zu beklagen.

Nach den Beschlüssen von Bund und Ländern trat in Hamburg am Freitag eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Unter anderem wird darin geregelt, dass für das 2G-plus-Zugangsmodell die von einigen Einkaufszentren bereits umgesetzte zentrale Prüfung der Zugangsberechtigung ausgedehnt wird.

Neun Kitas in Hamburg geschlossen

Konkret dürfen sich also überall in der Stadt Einzelhändler, Gaststätten und andere „Einrichtungen mit Publikumsverkehr“ zusammenschließen, sodass die Zugangsberechtigung (Impfung plus Booster oder Impfung/Genesung plus negativen Test) bei allen Kunden pro Tag nur einmal kontrolliert werden muss. Mit dem entsprechenden Nachweis können die Kunden danach auch alle anderen angeschlossenen Einrichtungen betreten.

Die wichtigsten Corona-Themen im Überblick

Ferner wird geregelt, dass infizierte Kita-Kinder ihre Quarantäne nach fünf Tage beenden können, sofern sie symptomlos sind und am sechsten und siebten Tag jeweils einen negativen Schnelltest vorweisen. In Hamburg waren mit Stand Dienstag (das sind die aktuellsten Daten) neun Kitas coronabedingt geschlossen. In 35 weiteren Kitas war eine oder mehrere Gruppen nicht in Betrieb.

Corona Hamburg: Demo verboten

Das Verwaltungsgericht hat indes das Verbot einer Demonstration von Corona-Gegnern am heutigen Sonnabend mit 11.000 Teilnehmern bestätigt. Es lehnte einen entsprechenden Eilantrag der Demo-Anmelder am Freitag ab.