Hamburg. Absurde Situation: Die Polizei beruft sich auf die Rechtslage und verhängt weiterhin Bußgelder. Wie man sich dagegen wehren kann.
Es ist eine absurde Situation, wie auch Senatsvertreter einräumen: Weil die Gesundheitsämter mit der Corona-Lage heillos überfordert sind, wird auch die Luca-App bereits seit Jahresbeginn in der Praxis nicht mehr zur Kontaktverfolgung genutzt. Das bestätigte die Sozialbehörde auf Anfrage des Abendblatts. Da die App aber noch in der Rechtsverordnung der Stadt zur Eindämmung der Pandemie etwa in Restaurants zwingend vorgeschrieben ist, müssen Hamburger sie jedoch vorerst weiter nutzen – und werden mit Bußgeldern bestraft, wenn sie sich in Lokalen nicht eingecheckt haben.
So erging es zuletzt etwa dem Betreiber einer Weinstube im Hamburger Osten, wie der Gastronom dem Abendblatt erzählte. Er achte streng auf die Einhaltung der Corona-Auflagen – bei einer Kontrolle seien Polizisten kürzlich jedoch Gäste an einem Tisch aufgefallen, die zwar bereits geimpft und geboostert waren, sich jedoch nicht mit der Luca-App angemeldet hatten. Daraufhin hätten die Beamten ein saftiges Bußgeld verhängt: Je 150 Euro für die Gäste und 700 Euro für den Wirt.
Luca-App: Polizei muss sinnlose Regel durchsetzen
Sollte die Stadt wegen Verstößen gegen eine mittlerweile sinnlose Regel wirklich noch Bußgelder verhängen? Die Polizeisprecherin Sandra Levgrün betonte auf Anfrage, man sei an Recht und Gesetz gebunden. Oftmals hatte die Polizei aber betont, bei den Kontrollen der Auflagen mit Augenmaß vorzugehen. Und solange die Luca-App eben in der Rechtsverordnung stehe, müsse auch diese Regel eben regelhaft kontrolliert werden. Die Polizei erfuhr erst durch die Anfrage des Abendblattes am Freitag davon, dass die Luca-App überhaupt nicht mehr genutzt wird. Dies hatten offenbar weder die Gesundheitsämter noch die Sozialbehörde kommuniziert.
Aus Polizeikreisen heißt es dazu, man sei bereits im Dezember angesichts steigender Infektionszahlen auf die Idee gekommen, dass die Kontaktverfolgung per Luca-App bald wohl nicht mehr möglich sei. Die Stadt habe jedoch keine Bereitschaft gezeigt, sie aus der Rechtsverordnung zu streichen. Auch auf erneute Nachfrage äußerte sich die Sozialbehörde gegenüber dem Abendblatt am Wochenende nur knapp: „Die Entscheidung darüber, ob die Nutzung der Luca-App verlängert wird, ist noch nicht gefallen.“ Aus dem Rathaus heißt es, tatsächlich könne die Polizei nichts für den derzeitigen Zustand. Es handele sich um eine politische Entscheidung.
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Wer wegen der Luca-App ein Bußgeld kassiert, kann sich wehren
Bis sich an der Rechtslage etwas ändert, sieht sich die Polizei vorerst weiter gezwungen, bei Kontrollen auf die Luca-App zu achten. Für Gastronomen kann sich das Bußgeld bisher je nach Größe des Betriebes auf bis zu 1000 Euro belaufen.
Wer seit Jahresbeginn bereits eine Strafe wegen des Verstoßes gegen die Regeln kassieren musste, kann sich jedoch möglicherweise erfolgreich dagegen wehren. „Man muss selbst aktiv werden und Widerspruch mit der Begründung einlegen, dass die Kontaktverfolgung per Luca-App ja gar nicht mehr stattfindet“, heißt es dazu aus Polizeikreisen. „Dann sollte das Verfahren aber auch eingestellt werden.“