Ahrensburg. Waren es 111 Katzen oder nur 43? Auf jeden Fall waren es zu viele, sagt der Richter. Dennoch stellt er das Verfahren gegen zwei Frauen gegen eine Geldzahlung an den Tierschutz ein.
Das Amtsgericht Ahrensburg hat am Donnerstag das Verfahren gegen zwei Katzenhalterinnen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingestellt. Statt einer Strafe erhielten die beiden Frauen die Auflage, 300 Euro an den Tierschutzverein Ahrensburg zu zahlen. "Ich gehe nicht davon aus, dass Sie die Tiere quälen wollten, aber die Sache ist Ihnen eindeutig über den Kopf gewachsen", sagte der Richter. "Katzenliebe ist etwas sehr Schönes, aber die kann man auch mit nur einem Tier ausleben."
Einer 55-Jährigen und ihrer 78 Jahre alten Mutter war vorgeworfen worden, in einem Haus in Großhansdorf im Kreis Stormarn insgesamt 111 Katzen gehalten zu haben - nahezu ohne Auslauf und ohne ausreichende Nahrung und tierärztliche Versorgung. "Das Haus war völlig verdreckt, überall waren Katzenexkremente, es hat bestialisch gestunken", sagte ein Mitarbeiter der Gemeinde Großhansdorf, der bei der Befreiung der Tiere dabei war.
Im August 2019 hatten Mitarbeiter des Kreisveterinäramtes, der Gemeinde, der Feuerwehr und der Polizei sowie Helfer verschiedener Tierheime die Katzen aus dem rund 250 Quadratmeter großen Einfamilienhaus geholt. Anschließend wurden die Katzen - darunter auch hochschwangere Katzenmütter - in neun verschiedenen Tierheimen untergebracht. Nach Angaben einer Tierheimmitarbeiterin sind inzwischen alle an neue Halter vermittelt worden.
Vor Gericht zeigte sich die jüngere Angeklagte zunächst wenig einsichtig. "Ich weiß nicht, wie der Kreis auf die Zahl von 111 Katzen kommt. Es waren nur 43, die alle wohlgenährt und gepflegt waren", sagte sie aus. "Die Leute sind einfach ins Haus gestürmt und haben eine Katze bei der Geburt ihrer Jungen gestört." Sie und ihre Mutter hätten das Haus bei strömendem Regen verlassen müssen, es seien Möbel umgeworfen oder sogar aus dem Fenster geworfen worden. "Meine Würde wurde missachtet", klagte sie.
Obwohl dem Gericht Fotos vorlagen, die deutlich die Zustände in dem völlig verwahrlosten Haus zeigten, blieb die Frau bei ihrer Aussage. Den Behörden warf sie vor, sie gezielt fertiggemacht zu haben.
"Ich habe nichts verbrochen und werde nicht bezahlen", sagte sie zunächst fest trotzig, als der Richter die Einstellung des Verfahrens und eine Geldzahlung an eine Tierschutzorganisation vorschlug. Erst nach einer Verfahrenspause, in der der Rechtsanwalt ihrer Mutter ihr noch einmal ins Gewissen geredet hatte, stimmte die 55-Jährige der Verfahrenseinstellung zu.
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