Hamburg. In Hamburg können von Sonnabend an nur noch Geimpfte oder Genesene in allen Geschäften shoppen gehen. Was sich noch ändert.
Wie bereits angekündigt, verschärft der Senat die Corona-Regeln in Hamburg speziell für Ungeimpfte ab Sonnabend deutlich, doch auch für Geimpfte ändert sich einiges. Das neue Regelwerk im Überblick:
- Kontaktbeschränkungen: Ungeimpfte Personen dürfen sich nur noch mit zwei weiteren Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Ausnahmen gelten nur für Kinder bis 14 Jahre und Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können (und dies mit einem ärztlichen Zeugnis nachweisen können).
- Maskenpflicht: In Innenräumen gilt wieder eine generelle Maskenpflicht, auch unter 2G-Bedinungen. Ausnahmen gelten für Gelegenheiten, bei denen keine Maske getragen werden kann, also zum Beispiel beim Essen im Restaurant, in der Sauna oder bei der Sportausübung. Bürgermeister Peter Tschentscher hatte am Donnerstag klargestellt, dass darunter auch Tanzveranstaltungen fallen.
- Einzelhandel: Unabhängig von der Inzidenz gilt im gesamten Einzelhandel, der nicht Besorgungen des täglichen Bedarfs zuzuordnen ist, das 2G-Modell. Geschäfte sind zur Vereinfachung und Beschleunigung der Nachweise verpflichtet, digitale Kontrollmöglichkeiten wie die CovPassCheck-App (Android, iOS) einzusetzen.
- 2G plus: Unabhängig von Lokalität und Anlass gelten für alle Veranstaltungen, bei denen getanzt wird, die noch strengeren 2G-plus-Regeln. Auch Personen, die geimpft oder genesen sind, müssen einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen.
- 2G-Ausnahme: Die Ausnahme für Minderjährige beim 2G-Modell wird verschärft, ab sofort sind nur noch Jugendliche unter 16 Jahren von der Pflicht ausgenommen, Impfung oder Genesung nachzuweisen.
- Großveranstaltungen: Ab Montag (6. Dezember) gelten zusätzlich neue Beschränkungen für die Zuschauerzahl bei Großveranstaltungen: Absolute Obergrenzen sind 5000 Zuschauer im Innen- und 15.000 Zuschauer im Außenbereich wie zum Beispiel Fußballstadien. Die individuellen Werte richten sich nach der zulässigen Gesamtzahl von Zuschauern der jeweiligen Hallen.