Hamburg. Anwohner hatten gegen die Corona-Verordnung geklagt. So lautet die Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
Der Senat darf den Konsum selbst mitgebrachter alkoholischer Getränke auf Straßen und Plätzen im Schanzenviertel an Wochentagen nicht pauschal verbieten. Eine entsprechende Entscheidung hat das Verwaltungsgericht am Mittwoch veröffentlicht. Drei Anwohner und eine Anwohnerin hatten geklagt.
Das Gericht bestätigte die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des Verbots, schränkte es jedoch im Hinblick auf „die zeitliche Ausgestaltung der Regelung“ ein. So darf der Konsum mitgebrachter Alkoholika im öffentlichen Raum – auch als Cornern bekannt – an Wochenenden und Feiertagen wie bisher von 20 bis 6 Uhr untersagt werden.
Alkoholverbot in der Schanze gilt weiterhin am Wochenende
Das Verbot sei zur Kontrolle des Infektionsgeschehens geeignet und erforderlich und die Auswirkungen auf die Antragssteller sind „als insgesamt gering einzustufen“, so das Gericht. Abstandsgebote und eine Maskenpflicht seien nicht gleichsam effektiv zur Eindämmung der Corona-Pandemie.
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Nicht pauschal verboten werden darf das Trinken selbst mitgebrachter alkoholischer Getränke auf Straßen und Plätzen jedoch an Wochentagen, wie der Sprecher der Verwaltungsgerichte, Max Plog, erläutert. Sofern es auch zu jenen Zeiten vereinzelt zu größeren Menschenansammlungen und gemeinschaftlichem Alkoholkonsum komme, müssten die Behörden einzelfallbezogene Maßnahmen ergreifen.