Hamburg. Bald heißt es auch im Norden wieder “Süßes oder Saures“. Damit das Gruseln nicht ausufert, gibt die Polizei Tipps.

Halloween rückt immer näher: Nachdem 2020 Corona-bedingt nur wenige verkleidete Mädchen und Jungen in Hamburg und Norddeutschland unterwegs waren, könnten es in diesem Jahr am 31. Oktober wieder mehr Kinder sein, die Nachbarn und Hausbewohner mit dem Ausspruch „Süßes oder Saures“ vor die Wahl eines Streiches oder einer süßen Spende stellen.

Der aus den USA stammende Grusel-Brauch Halloween wird in der Nacht vom 31. Oktober zum 1. November begangen – also zwischen dem evangelischen Reformationstag und dem katholischen Hochfest Allerheiligen. In der Dämmerung ziehen als Geister, Monster oder Hexen verkleidete Kinder durch die Straßen und fordern von ihren Nachbarn Süßigkeiten.

Halloween in Hamburg: 2G-Regel im Dungeon

Nichts für schwache Nerven ist dagegen der "Jahrmarkt der Alb-Träume" Im Hamburg Dungeon. Die Halloween-Show bietet viele mysteriöse Attraktionen – auch eine Hinrichtung spielt eine Rolle. Grusel-Freunde ab 16 Jahren können die 80 Minuten lange Show in der Speicherstadt von Freitag bis Sonntag (jeweils 17.00 bis 22.00 Uhr) sehen. Gaukler, Artisten, Schwertschlucker und allerlei dunkle Gestalten lehren die Besucher dann das Fürchten.

Ein gruselig geschminkter Schauspieler ist bei der Halloween Sondershow
Ein gruselig geschminkter Schauspieler ist bei der Halloween Sondershow "Jahrmarkt der Alb-Träume“ im Hamburg Dungeon zu sehen. © picture alliance/dpa

Viele Illusionen werden geweckt – scheinbar zu sehen ist eine Hinrichtung mit einer Guillotine und eine Frau ohne Kopf. Rund 20 Schauspieler und Schausteller sind nach Angaben einer Sprecherin in neun Räumen im Einsatz. Normale Rundgänge finden am Wochenende nicht statt.

Es gilt die 2G-Regel, es dürfen nur Geimpfte und Genesene hinein. „Wirklicher Horror funktioniert einfach nicht mit Maske und zwei Metern Abstand“, begründen die Veranstalter die Entscheidung.

Hamburger Orang-Utans gruseln sich nicht vor Halloween-Kürbissen

Zu Halloween spielen Menschen gern mit dem Gruseligen – Menschenaffen offenbar auch. Doch die Halloween-Kürbisse mit Gruselgesicht haben den Orang-Utans im Hamburger Tierpark Hagenbeck keine Furcht einjagen können.

Ein Orang-Utan-Affe spielt in Hagenbecks Tierpark mit einem Jungtier während einer Überraschung zu Halloween mit einem Kürbis.
Ein Orang-Utan-Affe spielt in Hagenbecks Tierpark mit einem Jungtier während einer Überraschung zu Halloween mit einem Kürbis. © picture alliance/dpa

Die Menschenaffen packten sich die Früchte am Donnerstag, knabberten an ihnen herum und spielten damit. Selbst die Affenkinder Batu und Berani hatten keine Scheu. In die ausgehöhlten Kürbisse hatten die Tierpfleger Nüsse und Rosinen gelegt, die den Geschmack der Orang-Utans trafen.

Polizei warnt vor Straftaten bei Halloween

Die Polizei in Lüneburg warnt derweil vor Straftaten und „üblen Scherzen“ im Zusammenhang mit Halloween. Kinder und Jugendliche, die an diesem Sonntag als Gespenster verkleidet durch die Straßen ziehen, sollten die Scherze nicht übertreiben, sagte eine Polizeisprecherin am Donnerstag: „Nicht alles, was Geistern Spaß macht, ist auch erlaubt.“ Viele Streiche könnten ein juristisches Nachspiel haben.

So handele es sich beim Bewerfen von Hauswänden mit Eiern, dem Beschmieren von Hauswänden oder dem Herausreißen von Pflanzen um Sachbeschädigung. Das Herausheben von Gullydeckeln sei ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Leider gehörten solche Aktionen inzwischen zum Repertoire mancher „Gespenster“.

Halloween im Norden: Nicht jeder möchte die Tür öffnen

Auch gilt es der Polizei zufolge zu bedenken, „dass nicht jeder mitmacht bei Halloween“. Viele Menschen freuten sich zwar über die fantasievoll verkleideten Besucher, aber zur Herausgabe von Süßigkeiten sei niemand verpflichtet.

Viele Kinder wollen an Halloween vor allem eines haben: Süßigkeiten (Symbolbild).
Viele Kinder wollen an Halloween vor allem eines haben: Süßigkeiten (Symbolbild). © picture alliance / dpa

Die Polizei werde in der Halloween-Nacht vermehrt unterwegs sein und dem Treiben gegebenenfalls Einhalt gebieten, kündigte die Sprecherin an. Hexen und Monster unter 14 Jahren würden zwar nicht strafrechtlich belangt, doch zivilrechtliche Forderungen könnten auch gegenüber Kindern und ihren gesetzlichen Vertretern geltend gemacht werden. Eltern sollten ihre Kinder daher über die Gefahren und Konsequenzen von üblen Scherzen und Streichen aufklären.