Karlsruhe/Hamburg. Die Hamburgerin schloss sich 2014 der Terrormiliz IS an und nahm ihre kleine Tochter mit nach Syrien – ohne Wissen des Kindsvaters.

Unter den drei auf Antrag der Bundesanwaltschaft festgenommenen IS-Rückkehrerinnen aus Syrien befindet sich auch eine Frau aus Hamburg. Nach Angaben aus Sicherheitskreisen lebte die deutsche Staatsangehörige vor ihrer Ausreise in die ehemals von der Terrormiliz Islamischer Staat besetzten Gebiete in Harburg.

Der Frau werde unter anderem Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, die Entziehung Minderjähriger sowie der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht vorgeworfen, teilte die Bundesanwaltschaft am Donnerstag mit.

Terrorismus: Hamburgerin ist ein von acht Rückkehrerinnen

Insgesamt waren in der Nacht zum Donnerstag acht Frauen mit insgesamt 23 Kindern in einer von der Bundesregierung gecharterten Maschine in Frankfurt am Main gelandet. Ein Großteil der Rückkehrerinnen sei nach der Landung in Haft genommen worden, teilte Außenminister Heiko Maas (SPD) mit. Nach Angaben aus Sicherheitskreisen lagen gegen sechs Frauen Haftbefehle vor, darunter drei vom Generalbundesanwalt beantragte. Ein Fall liegt nach dpa-Informationen im Bereich der Hamburger Staatsanwaltschaft. Allerdings handele es sich bei der Beschuldigten nicht um eine Hamburgerin, hieß es.

Die Mütter sollen sich vor Jahren dem IS angeschlossen haben und ihre Kinder im Sinne der Terrormiliz erzogen haben. Zuletzt lebten sie mehrere Jahre im Gefangenenlager Roj im Nordosten Syriens, das unter kurdischer Verwaltung steht.

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Nach Berichten des Norddeutschen Rundfunks war die Hamburgerin 2014 mit ihrer damals dreijährigen Tochter in die vom IS besetzten Gebiete gereist, ohne dass der getrennt von ihr lebende Vater des Kindes etwas davon wusste. Erst Jahre später habe der Mann erfahren, dass sich das Kind in einem kurdischen Gefangenencamp befinde. Seither hatte er sich dem Bericht zufolge vergeblich darum bemüht, das Kind nach Deutschland zu holen.

Die beschuldigten Frauen werden am Donnerstag dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.