Hamburg. Melanie Leonhard beantwortet Fragen zum Betrieb während Corona, Lollitests für kleine Kinder und die Sicherheit in Hamburgs Kitas.
Hamburg Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) geht gegenwärtig davon aus, dass der Kitabetrieb auch über den Winter „relativ uneingeschränkt gewährleistet werden kann“. Grundsätzlich gelte aber: Sollte es eine neue Dynamik geben, werde die Situation neu bewertet, sagte Leonhard. Zusammen mit Ulrike Muß, Geschäftsführerin von Hamburgs größtem Kitaträger „Elbkinder“, gibt Leonhard Antworten auf häufige Fragen von Eltern.
Hamburger Kitas: Wie sicher sind sie?
Um für die kältere Jahreszeit gut gerüstet zu sein, gelten in den Kitas weiterhin besondere verbindliche Hygienemaßnahmen. Die Sozialbehörde stellt allen Hamburger Kitas laufend kostenlos medizinische Masken sowie zuverlässige Selbsttests zur Verfügung, die ohne größeren Aufwand eingesetzt werden können.
Das Testangebot gibt es seit Mai 2021 für alle Hamburger Kita-Kinder ab drei Jahren. Alle Beschäftigten der Kindertagesbetreuung hatten bereits früh die Möglichkeit, eine Corona-Schutzimpfung zu erhalten; heute liegt die Impfquote bei über 85 Prozent. Für Besucher sowie Eltern in Hol- und Bringsituationen gilt eine Maskenpflicht.
Wird der Kita-Betrieb bei steigenden Inzidenzwerten oder Hospitalisierungen eingeschränkt?
„Anders als im letzten Winter haben wir jetzt die Corona-Schutzimpfungen, mit denen sich Beschäftigte und Eltern schützen können“, sagt Leonhard. Das Infektionsgeschehen werde tagesaktuell beobachtet. Gegenwärtig sei davon auszugehen, dass der Kitabetrieb auch über den Winter relativ uneingeschränkt gewährleistet werden kann. Grundsätzlich gilt aber: Sollte es eine neue Dynamik geben, wird die Situation neu bewertet.
Darf ein Kind mit Husten in die Kita?
Nein. Aufgrund der Corona-Pandemie ist das nicht möglich. Das Kind müsse mindestens 48 Stunden symptomfrei und gesund sein, erst dann kann es zurück in die Kita. Ausnahme: Es handelt sich um chronischen Husten, etwa bei Asthma oder eine Allergie.
Gibt es Luftfilter in den Hamburger Kitas?
Im Dezember 2020 hat die Stadt Hamburg jeder Kita einen „Corona-Sonderzuschuss“ zur Verbesserung des Schutzes der Kinder und der Fachkräfte zur Verfügung gestellt. Dieser sollte notwendige Anschaffungen zur Umsetzung von Hygienekonzepten ermöglichen – zum Beispiel für Luftfilter oder CO2-Ampeln. In diesem Jahr stellte die Sozialbehörde einen weiteren Corona-Sonderzuschuss in Höhe von 2,3 Millionen Euro zur Finanzierung geeigneter Infektionsschutzmaßnahmen bereit.
Die Mittel können von den Kitas je nach Bedarf flexibel eingesetzt werden. Die Kitas entscheiden selbst, ob der Einbau eines Luftfilters in Frage kommt. Elbkinder-Geschäftsführerin Ulrike Muß weist darauf hin, dass zuerst geprüft werden muss, ob ein Einbau überhaupt sinnvoll ist. Bei einigen Elbkinder-Kitas wurden Luftmessungen vorgenommen, um geeignete Räume zu identifizieren. In einigen Räumen sei dies der Fall gewesen, Luftfilter würden dort zeitnah eingebaut. Ulrike Muß: „Luftfilter ersetzen nicht die Lüftungsregeln!“
Sind Lollitests für Kita-Kinder sinnvoll?
Erst einmal nicht. Die Schulbehörde führt seit Beginn des neuen Schuljahres hinsichtlich der Lolli-Tests einen Modellversuch an bestimmten Grund- und Sonderschulen durch. Dabei soll erprobt werden, ob das Verfahren logistisch umsetzbar ist und ob anschließend ein flächendeckender Einsatz in Schulen und Kitas realisierbar wäre. Das Projekt läuft noch. Gesundheitssenatorin Leonhard: „In allen Hamburger Kitas sind von der Stadt bereitgestellte, kostenlose Antigentests verfügbar, die sich für Gruppen ebenso gut eignen wie möglicherweise die Lollitests“.
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Kann sich ein Kontaktperson-Kind vorzeitig aus der Quarantäne freitesten?
Ja, das ist inzwischen möglich, wenn das Kind keine Symptome hat. Nach fünf Tagen kann ein PCR-Test gemacht werden, nach sieben Tagen kann ein Kind mittels Antigen-Schnelltest freigetestet werden. Das ist übrigens auch kostenlos in der Kita möglich.
Dürfen Geschwister von Kindern, die in Quarantäne sind, in die Kita kommen?
Jein. Hat das Gesundheitsamt für ein Kind Isolation angeordnet, weil das Kind selbst erkrankt ist, dürfen seine Geschwisterkinder nicht in die Kita. Ist ein Kind als Kontaktperson in Quarantäne, gibt es Konstellationen, bei denen die Geschwisterkinder weiter in die Kita dürfen. Das zuständige Gesundheitsamt beurteilt die Situation.
Was passiert, wenn Kita-Beschäftigte an Corona erkranken?
Das zuständige Gesundheitsamt sowie die Kita-Leitung müssen unverzüglich benachrichtigt werden. Die erkrankte Person muss sich in Isolation begeben. Das Gesundheitsamt ermittelt die Kontaktpersonen der erkrankten Person und verhängt je nach Situation weitere Quarantäne-Maßnahmen. Bei vollständig geimpften oder genesenen Personen ist unter Umständen keine Quarantäne erforderlich.