Hamburg. Wie oft darf ich grillen und wann ist Mittagsruhe? Die Verbraucherschutzzentrale beantwortet die wichtigsten Nachbarschaftsfragen.

Der eigene Garten oder Balkon ist spätestens durch die Pandemie für viele Menschen ein wichtiger Ort geworden. Doch auch dort tauchen immer wieder rechtliche Fragen auf: Wie oft darf man eigentlich grillen? Muss ich das Hundegebell von nebenan ertragen? Wie weit darf der Baum vom Nachbargrundstück herüberragen?

Ein Ratgeber der Verbraucherzentrale „Meine Rechte als Nachbar“ erklärt, welche Beeinträchtigungen von stinkenden Komposthaufen über quakende Frösche bis zu wuchernden Wurzeln hinzunehmen sind und wogegen man sich gegebenenfalls wehren kann. Er ist im Onlineshop der Verbraucherzentrale Hamburg (www.vzhh.de/shop) erhältlich oder unter der Nummer 040/248 32-104.

Was mache ich, wenn das nächtliche Bellen des Nachbarhundes meinen Schlaf stört?

Zunächst steht es im Ermessen des Hundehalters, zu regeln, wie er im Einzelfall für Ruhe sorgt. Diese Möglichkeiten beginnen mit der besseren Schulung oder Beaufsichtigung, der zeitweisen anderweitigen Unterbringung und können im Extremfall auch bei der Abschaffung des Tieres enden. In jedem Fall kann aber vom Hundehalter nicht verlangt werden, dass der Hund gar nicht mehr bellt.

Wie oft darf ich pro Woche grillen?

Hier gibt es keine Faustregel oder einheitliche gesetzliche Vorgaben. Allerdings sollte generell darauf geachtet werden, dass die Rauch-, Gas- und eventuelle Lärmbelästigung allgemein zumutbar ist. Eine solche Störung zu beweisen liegt am Kläger, der „Störer“ hat natürlich im Gegenzug die Möglichkeit, festzustellen, dass die Einwirkung unwesentlich oder zumutbar ist.

Was für einen Grill darf ich auf dem Balkon benutzen?

Im zivilen Nachbar-, Miet- oder Wohnungseigentumsrecht ist die Situation anders. Hier kann beispielsweise das Grillen mit einem Gartengrillgerät auf dem Balkon einer Miet- oder Eigentumswohnung untersagt werden. Die Rauch- und Gesundheitsbelästigung durch das offene Holzkohlefeuer muss von den Mitbewohnern nicht hingenommen werden.

Dürfen die Nachbarskatzen einfach so in meinen Garten gehen?

Es gibt verschiedene Gerichtsentscheidungen, die dies entweder verneinen oder bejahen. Letzteres fällt dann laut der Judikatur unter die praktische Verpflichtung zur gegenseitigen Rücksichtnahme im Rahmen des nachbarlichen Zusammenlebens. Generell lässt sich sagen, dass bei artengerechter sowie ordnungsgemäßer Tierhaltung im Prinzip keine Veranlassung besteht, eine Begrenzung der Katzenhaltung vorzuschreiben. Auch wenn das Betreten von maximal zwei Katzen allgemein zu dulden ist, kann jedoch hieraus nicht der weitere Anspruch abgeleitet werden, dass der Katze ermöglicht werden muss, gefahrlos das Nachbargrundstück zu betreten.

Darf ich Obst von einem Baum ernten, dessen Äste in mein Grundstück ragen?

Nein. Ragt ein mit Früchten behangener Ast ins Nachbargrundstück, so gehören die Früchte, solange sie sich am Baum befinden, dem Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Obstbaum steht. Auch ist es dem Nachbarn, über dessen Grundstück die Früchte hängen, nicht gestattet, am Baum oder Ast zu rütteln, um diese so in seinen Besitz zu bringen.

Wie laut darf ich/mein Nachbar draußen Musik hören?

Generell sollte Lärmbelästigung wie etwa laut Musik hören des Nachbarn nicht die Nachtruhe beeinträchtigen. Um dies objektiv festzustellen und zu verfolgen, können im Zweifelsfall Polizeibeamten als Zeugen hinzugezogen werden. Deren bloße Präsenz hat oft schon zur Folge, dass die Lärmbelästigung eingestellt wird. Richtwerte für die Lautstärke in Wohngebieten sind tagsüber 50–55 dB und nachts 35–40 dB.

Was mache ich, wenn der Baum meines Nachbars stark auf mein Grundstück nadelt oder laubt?

Hier kommt es auf die allgemeine Wohnsituation an. So muss der Laub- und Nadelfall vom Baum eines Nachbarn in einer durchgrünten, ländlichen Gegend eher geduldet werden als in einem dicht besiedelten Stadtviertel. Bei einer wesentlichen Beeinträchtigung, die über das ortsübliche Maß hinausgeht, muss der Betroffene sie nur ertragen, wenn es nicht durch wirtschaftlich zumutbare Abwehrmaßnahmen zu verhindern wäre.

Was kann ich bei lautem, störendem Baulärm unternehmen?

Nicht viel, denn der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass der in einer Großstadt verursachte Baulärm – zum Beispiel durch Presslufthammer und Räumbagger – als „ortsüblich“ anzusehen ist, solange die Arbeiten während der üblichen Arbeitszeit ausgeführt werden. Bei Bauarbeiten im Wohnhaus oder gewerblicher Art sind ebenfalls die landesrechtlichen Ruhezeiten zu einzuhalten.

Gibt es eine Mittagsruhe? Wenn ja, wann?

Es gibt Ruhezeiten, die bei Tätigkeiten, die viel Lärm produzieren, einzuhalten sind. Dazu zählen laute Gartenarbeit wie das Rasenmähen ebenso wie beispielsweise das Musizieren. Die Mittagsruhe geht von 13 bis 15 Uhr und die Nachtruhe beginnt um 19 Uhr und endet um 6 beziehungsweise 7 Uhr.

Wie laut und bis wann dürfen Kinder im Garten/auf Spielplätzen spielen?

Die Rechtsprechung hat durchweg festgestellt, dass Kinderlärm in der Regel werktags von 8 Uhr bis 20 Uhr von Nachbarn hinzunehmen ist. Außerdem sind die von einem Spielplatz in einer Wohnanlage ausgehenden Geräusche spielender Kinder und Jugendlicher hinzunehmen und bieten keine Berechtigung zur Mietminderung.

Wie hoch darf die Hecke zwischen zwei Grundstücken sein?

Wenn auf der Grundstücksgrenze ein Sichtschutz gezogen wird wie beispielsweise eine Hecke, um Privatsphäre zu ermöglichen, darf dies keine Einschränkung der Eigentumsnutzung nach sich ziehen. So muss die Hecke in diesem Beispiel den jeweiligen baurechtlichen Bestimmungen und dem Eigentumsrecht – beziehungsweise dem Recht auf Licht – des Nachbarn entsprechen.

Bei einer Hecke: Wer entscheidet über Höhe, Schnitt, etc.?

Allgemein gilt: Jeder kann Einwirkungen aller Art vom Nachbargrundstück grundsätzlich verbieten, wenn diese seine eigene Grundstücksnutzung deutlich einschränken.