Hamburg. Die Plakate hängen an vielen U- und S-Bahn-Stationen. Linken-Fraktion übt Kritik an der Heimatschutz-Werbung. Das sagt der Senat.

Eine Soldatin und zwei Kameraden stehen in Uniform und mit großen Rucksäcken im Wald, in den Händen halten sie Sturmgewehre: Mit diesem Bild wirbt die Bundeswehr an vielen U- und S-Bahn-Stationen und anderen Orten in Hamburg um Bewerber für den „Freiwilligen Wehrdienst im Heimatschutz“. Gesucht wird Nachwuchs für die Regionale Sicherungs- und Unterstützungskompanie Hamburg. Bei der Linken-Bürgerschaftsfraktion sorgen die Plakate für Empörung – und harsche Kritik.

"Die Werbung spielt offensichtlich damit, zu suggerieren, dass dieser Heimatschutz an bewaffneten Einsätzen im Inneren teilnimmt", sagt Mehmet Yildiz, friedenspolitischer Sprecher der Linken-Fraktion. "Doch Artikel 35 des Grundgesetzes bestimmt, dass die Bundeswehr im Inneren lediglich zur Katastrophenhilfe oder zur Amtshilfe eingesetzt werden darf." Auf eine Kleine Anfrage verweist der Senat auf seine fehlende Zuständigkeit.

Kritik an Bundeswehr-Werbung in Hamburg: Senat hält dagegen

In der Senatsantwort heißt es konkret: "Die Unternehmen, die Werbeanlagen auf Staatsgrund oder in Anlagen der Hochbahn eigenverantwortlich betreiben, sind verpflichtet sicherzustellen, dass die jeweilige Werbung sämtlichen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften entspricht und gesetzlichen oder behördlichen Werbeverboten nicht widerspricht." Eine staatliche Zensur von Werbeplakaten auf Werbeanlagen finde nicht statt. Zudem verweist der Senat in seiner Antwort darauf hin, dass er in der Kleinen schriftlichen Anfrage "eine Wertung des Fragestellers von dessen Bewertung der Senat in ständiger Praxis absieht".

„Der Senat übt sich in orwellschem Neusprech, anstatt sich ernsthaft mit der verfassungsrechtlich bedenklichen Werbung der Bundeswehr für den Heimatschutz auf landeseigenen Flächen der Hochbahn zu beschäftigen", kritisiert Mehmet Yildiz. "Hier auf die alleinige Verantwortung der Unternehmen zu verweisen und eine Verantwortungsübernahme für diese Werbung als 'staatliche Zensur' zu werten, ist eine dreiste Verkehrung des Begriffes Zensur."

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Die Linken-Fraktion stellt nun die Forderung, dass der Senat die Entfernung der Werbung von Hochbahn-Flächen veranlassen soll. Yildiz: "Wer laut Hamburger Verfassung 'Mittlerin des Friedens' sein soll, sollte auch seine eigene Verantwortung wahrnehmen, anstatt sich immer wieder hinter vermeintlicher Bundeskompetenz oder in diesem Fall sogar vorgeschobener Unternehmenskompetenz zu verstecken.“

Yildiz moniert zudem, dass die Senatsantwort so "ungenau und undifferenziert" ausgefallen sei, dass sie das Fragerecht der Abgeordneten nicht respektiere.