Hamburg.

Hamburgs DGB-Vorsitzende Katja Karger hat angesichts der coronabedingten Verwerfungen eine grundsätzliche Änderung der Arbeitsmarktpolitik verlangt. "Es ist nicht damit getan, Unternehmen mit großen finanziellen Mitteln zu retten, auf Kurzarbeit zu setzen und zu hoffen, dass irgendwann wieder alles gut ist", sagte Karger am Freitag in Hamburg. Die Beschäftigten bräuchten Sicherheit und Perspektiven. "Bei der Wucht der Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt kommt dabei der Weiterbildung eine zentrale Rolle zu." Doch selbst jetzt in der Pandemie täten sich Arbeitgeber oft schwer damit, Beschäftigte dabei zu unterstützen: "Das muss sich ändern."

"Die Corona-Pandemie hat die strukturellen Probleme auf dem Arbeitsmarkt schonungslos offengelegt", sagte Karger. Gerade in Hamburg sei dies offensichtlich. So habe die Hansestadt im Dezember 2020 mit 10,2 Prozent die bundesweit höchste Kurzarbeiterquote (Bund: 7,7 Prozent) gehabt. "Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs in Kurzarbeit über den Juni dieses Jahres hinaus ist wichtig", betonte die DGB-Chefin. Allerdings müsse ein Mindest-Kurzarbeitergeld in Höhe von monatlich 1200 Euro eingeführt werden.

Den bundesweit zweithöchsten Wert habe Hamburg beim Rückgang der Minijobs. Er sei im Dezember 2020 im Vergleich zum Vorjahresmonat von 157 000 auf 132 000 um 15,5 Prozent gesunken, im Gastgewerbe sogar um 50 Prozent, im Kulturbereich um 39 Prozent. Und für Mini-Jobber gebe es als Ersatz weder Kurzarbeiter- noch Arbeitslosengeld, sagte Karger. "Spätestens jetzt sollte klar sein: Diese Arbeitsform gehört abgeschafft."

Mit Blick auf die Lage der Selbstständigen forderte Karger eine Reform der Arbeitslosenversicherung. Denn trotz der Hilfen von Bund und Stadt steckten viele Selbstständige tief in einer finanziellen Krise. So sei die Zahl der Hartz-IV-Anträge bei den (Solo-)Selbstständigen im Dezember 2020 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 36 Prozent gestiegen (Bund: 15 Prozent). Hinzu komme, dass vielen Hartz IV verwehrt bleibe, etwa weil ihr für das Alter zurückgelegte Vermögen über dem Freibetrag liege.

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