Hamburg. Die Streitpunkte Erbbaurecht und bezirkliche Sonderwünsche sind auch nach sieben Verhandlungsrunden ungelöst.

Der Senat lässt sich beim Poker ums „Bündnis für das Wohnen“ nicht in die Karten gucken. Das ergab eine Kleine Anfrage der FDP-Bürgerschaftsabgeordneten Anna von Treuenfels-Frowein. Insbesondere blieb offen, wie der Senat die strittigen Punkte Erbbaurecht und Sonderwünsche der Bezirke so lösen kann, dass die Wohnungswirtschaft mitzieht.

Nach sieben Verhandlungsrunden und gut sechs Monaten können sich Senat und Wohnungswirtschaft noch immer nicht auf die Fortsetzung des Bündnisses verständigen. Es hatte in der Vergangenheit dafür gesorgt, dass jedes Jahr Baugenehmigungen für 10.000 Wohneinheiten erteilt wurden (wir berichteten). Die Wohnungsbauer wollen die Grundstücke, die sie bebauen, auch kaufen können. Sie begründen das mit den Kreditzinsen fürs Bauen, die höher werden, wenn das Grundstück als Sicherheit nicht eingebracht werden kann.

Negative Wirkung für den Wohnungsbau

Der Senat erklärte in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Abgeordneten, er wolle den Wohnungsbauern günstige Konditionen einräumen. Die Landesregierung verwies dazu auf eine Drucksache, der gemäß der niedrige Erbbauzinssatz allerdings schon 2016 eingeführt worden sei und erkennbar nicht zur Beruhigung der Wohnungsbauer beigetragen habe.

„Der Senat weiß nicht, wie er den Knoten durchschlagen will“, sagte Treuenfels-Frowein. Sie bescheinigte dem Erbbaurecht, „offensichtlich investitionsunfreundlich zu sein. Seine negative Wirkung für den Wohnungsbau wird von Rot-Grün einfach geleugnet.“ Dem Vernehmen nach ziehen erste Wohnungsbauer es bereits vor, im schleswig-holsteinischen oder niedersächsischen Grenzland zu Hamburg zu bauen, wo sie den Boden noch kaufen können.

Lesen Sie auch:

Offen ließ der Senat auch, wie er die Wohnungsunternehmen vor Sonderwünschen der Bezirke im Baugenehmigungsverfahren schützen will. Er betonte zwar in seiner Antwort die Notwendigkeit von Planungssicherheit, verwies aber darauf, dass der „Vertrag für Hamburg“ die Rolle der Bezirke regele und nicht das Bündnis für Wohnen. Die Bezirksamtsleiter seien in die Gespräche zum Bündnis „eingebunden“. Von verbindlichen Absprachen war aber nicht die Rede.

Mehrere Bezirke wollen den Anteil der Sozialwohnungen von 30 auf 50 Prozent hochschrauben. Außerdem versuchen sie regelmäßig, die Umweltstandards zu verschärfen. Der Wohnungswirtschaft sind solche Bestrebungen ein Dorn im Auge.