Hamburg. Schon einmal ist der Angeklagte vor Gericht verurteilt worden. Diesmal kann ihn die Richterin überzeugen.

Für einen Moment, als er aus seinem Dämmerschlaf aufwachte, schien die Welt noch in Ordnung. Karsten M. (Name geändert) dachte, seine Freundin sei nach Hause gekommen. Doch im nächsten Moment wurde dem 33-Jährigen klar, dass ein Fremder in seine Wohnung eingedrungen war. Und dieser Unbekannte war bewaffnet und griff den noch schlaftrunkenen Wohnungsmieter an.

Jetzt, ein gutes Dreivierteljahr nach diesem Vorfall vom Mai vergangenen Jahres, muss sich mit Anas F. der mutmaßliche Täter vor Gericht verantworten. Schon einmal wurde in dieser Sache verhandelt und der 25-Jährige schließlich wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls sowie gefährlicher Körperverletzung zu 27 Monaten Haft verurteilt. Weil der Mann gegen diese Entscheidung in Berufung ging, befasst sich jetzt das Landgericht mit dem Fall.

Laut Anklage ist Anas F. in der HafenCity über eine auf Kipp gestellte Terrassentür in die Wohnung von Karsten M. eingedrungen. In der Küche habe der 25-Jährige aus einer Schublade Pfefferspray und ein Messer genommen und sich so bewaffnet in das im Obergeschoss gelegene Wohnzimmer der Wohnung begeben. Als M. den Angeklagten bemerkte und laut schrie, so die Anklage weiter, sprühte der Eindringling dem Opfer Pfefferspray in das Gesicht und flüchtete dann aus der Wohnung.

Überfall: Opfer übernachtete einige Tage im Hotel

Auf die Spur des Angeklagten waren Ermittler gekommen, weil eine Zeugin einen Mann beobachtet hatte, der auffällig vor den Wohnungen auf und ab gegangen war, und ihre Beschreibung auf Anas F. passte, der in der Nähe des Tatorts von der Polizei überprüft wurde. Später wurde festgestellt, dass Fingerabdrücke, die an der Terrassentür sowie an dem noch in der Wohnung des Opfers aufgefundenen Küchenmessers sichergestellt wurden, zu dem Verdächtigen passen. Er ist bereits einschlägig vorbestraft.

Der Angeklagte, ein schmaler Mann mit Brille und Schnauzer, räumt über seinen Verteidiger ein, die Tat begangen zu haben. Anas F. habe geglaubt, dass die Wohnung leer sei und habe „in Panik“ gehandelt und deshalb mit dem Pfefferspray gesprüht, als er auf den Mieter getroffen sei, hieß es. Der 25-Jährige wolle sich bei dem Mann entschuldigen.

Aus dem erstinstanzlichen Urteil geht hervor, dass das Opfer wegen des Überfalls lange unter Angstzuständen litt und sogar einige Nächte im Hotel übernachten musste, weil er sich in seiner eigenen Wohnung fürchtete. Ihr erscheine das Urteil von 27 Monaten für eine solche Tat nicht zu hoch, erklärt die Vorsitzende. Ob sich Anas F. dazu entscheiden könne, die Berufung zurückzunehmen, um dem Mann eine erneute belastende Zeugenaussage zu ersparen? Anas F. stimmt schließlich zu. Das Urteil wird rechtskräftig.