Hamburg. Der Mann fühlte sich offenbar von einer bestimmten Geste provoziert. Nun ist er wegen versuchten Totschlags angeklagt.

Nachbarschaftskonflikte laufen immer mal wieder aus dem Ruder – und können dramatisch enden. So wie im August 2020 in Hamburg-Sülldorf, als ein heute 55-Jähriger bei einem Streit mit einem Nachbarn rotsah, in sein Auto stieg und seinen Kontrahenten mit dem Wagen rammte. Das damals 48-jährige Opfer wurde schwer verletzt.

Ab kommenden Mittwoch muss sich der 55-Jährige vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Ihm werden versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen.

Nachbarschaftsstreit: Männer hatten häufiger Zoff

Laut Anklage war der 55-Jährige am 18. August 2020 im Sülldorfer Mühlenweg gegen 7.50 Uhr mit einem Nachbarn aneinandergeraten. Demnach war es nicht das erste Mal, dass die beiden Männer Zoff hatten.

Nachdem der 55-Jährige anschließend wieder in seinen Skoda Fabia gestiegen war und sich einige Meter entfernt hatte, kehrte er ganz plötzlich zurück und schlug seinen Kontrahenten mit den Fäusten gegen Kopf und Hals, wie Oberstaatsanwältin Nana Frombach am Freitag mitteilte.

Mann fährt zielgerichtete mit Auto auf Nachbarn zu

Der mit Schlägen malträtierte Nachbar zückte daraufhin sein Mobiltelefon und filmte seinen Angreifer. Das brachte den 55-Jährigen offenbar auf die Palme: Er stieg wieder in sein Auto, startete den Motor erneut und fuhr "mit Vollgas zielgerichtet auf den etwa drei Meter entfernt auf dem Gehweg stehenden Geschädigten" zu, heißt es vonseiten der Staatsanwaltschaft.

Das Opfer wurde mit einer Geschwindigkeit von mindestens 12 km/h frontal erfasst und von dem Wagen so stark gegen einen Metallzaun gedrückt, dass der Zaun aus der Erdverankerung riss. "Der Geschädigte erlitt schwere Beinverletzungen", so Frombach.

Dem 55-Jährigen wird zudem vorgeworfen, kurze Zeit später einen Zeugen schmerzhaft in die Seite getreten zu haben. Der Zeuge war nach Angaben der Staatsanwaltschaft an der Erstversorgung des Opfers beteiligt gewesen und danach mit dem Angeklagten in Streit geraten.