Itzehoe. Mit dutzenden Messerstichen soll ein 74-Jähriger sein 38-Jähriges Opfer in einem Kleingarten getötet haben. Die Verteidigung spricht von fehlenden Beweisen. Das Urteil wird am 3. Dezember erwartet.
Was geschah Ende März in der Kleingartenparzelle eines heute 74-jährigen in Itzehoe? Für die Staatsanwaltschaft steht fest, dass der Mann einen 38-Jährigen getötet hat. Sie forderte am Mittwoch vor der 5. Großen Strafkammer des Itzehoer Landgerichts acht Jahre Haft wegen Totschlags (Az. 5KS 315JS 8548/20). Für die Verteidigung steht die Täterschaft nicht eindeutig fest. Deshalb sei der Angeklagte freizusprechen. Ihr Urteil will die Schwurgerichtskammer nun am 3. Dezember verkünden.
Der 38-Jährige war tot in der Parzelle des Angeklagten gefunden worden. Der Leichnam wies Würgespuren sowie 27 Stich- und fünf Schnittverletzungen auf. Getroffen wurden unter anderem der Hals, aber auch der Intimbereich und der Oberschenkel des Opfers. Nachdem der Enkel des Angeklagten den Toten gemeldet hatte, wurde der zur Tatzeit 73 Jahre alte Mann in seiner Wohnung festgenommen. Er sitzt seitdem in der Justizvollzugsanstalt in Lübeck in Untersuchungshaft. Sowohl der Angeklagte als auch das Opfer waren zur Tatzeit stark alkoholisiert.
Der Angeklagte hat sich zu keinem Zeitpunkt des Prozesses zu den Vorwürfen geäußert. "Was in den Köpfen der Protagonisten passiert ist, wissen wir nicht. Das ist bedauerlich", sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Er ist dennoch sicher, dass der 74-Jährige den Totschlag in einem "affektiven Erregungszustand" verübt hat. Es habe Faseranhaftungen auf der Kleidung, Fingerabdrücke auf einer Wodkaflasche und Opferblut auf einem Schuh des Beschuldigten gegeben. Die Vertreterin der Nebenkläger schloss sich dem geforderten Strafmaß an.
Die Verteidigung hob hervor, dass auf den beiden Messern, die am Tatort gefunden wurden, keine Spuren feststellbar waren. Auch Zeugen für die Tat gebe es nicht. Der 74-Jährige sei als hilfsbereit beschrieben worden, habe dem Opfer auch Stühle für dessen Gartenlaube geschenkt. Es stehe zwar fest, dass der Angeklagte das Opfer gefunden und sein Enkel den Toten gemeldet habe. Eine Täterschaft sei aber nicht bewiesen. "Es sind offene Fragen und Zweifel vorhanden. Deshalb muss im Zweifel für den Angeklagten entschieden werden", begründete der Verteidiger seine Forderung nach einem Freispruch.