Hamburg. Bis voraussichtlich Ende November werden die Corona-Maßnahmen erneut verschärft. Die Regeln für Hamburg im Überblick.
Der Hamburger Senat hat in einer Sondersitzung die Umsetzung der neuen Corona-Regeln für den Teil-Lockdown im November beschlosssen. Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) sagte, die Maßnahmen seien die "letzte Chance", die Pandemie aufzuhalten. „Wenn das so bleibt oder noch mehr wird, müssen wir in wenigen Wochen eine Überlastung unsere Gesundheitssystems befürchten“, so der Bürgermeister weiter. Deshalb müsse man nun in allen Bereichen Kontakte vermeiden.
Die Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank (Grüne) sagte, man habe sich sehr eng an die Beschlüsse der Länderchefs gehalten, um „die Welle zu brechen“. Man befinde sich in der Corona-Pandemie „mitten in der zweiten Welle“. Es sei nicht die Zahl der Neuinfektionen, die beunruhige, sondern die Dynamik der Entwicklung. Die Infizierten von heute seien möglicherweise die Intensivpatienten von morgen.
Diese Corona-Regeln gelten ab Montag in Hamburg
- Treffen in der Öffentlichkeit und zuhause nur noch mit maximal zehn Personen aus zwei Haushalten
- Ausnahme: Lex Kindergeburtstag mit Kindern unter 12 Jahren
- Kein Sportbetrieb erlaubt, alle Hallen, Fitnessstudios, Schwimmbäder schließen, Ausnahmen für Profis und Kaderathleten
- Sport im Freien ist erlaubt: alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Haushalts
- Medizinische Reha erlaubt, Friseure offen – Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios müssen schließen
- Der Einzelhandel bleibt unter Einhaltung der bestehenden Regeln geöffnet
- Restaurants, Bars und Clubs werden geschlossen, Abhol- und Lieferservice ist möglich
- Alle Kinos, Theater, Konzerthallen und Museen müssen schließen, ebenso alle Freizeiteinrichtungen
- Bücherhallen bleiben offen, Uni-Bibliotheken sollen ein eigenes Konzept erhalten
- Hotels dürfen keine Touristen mehr beherbergen. Urlauber müssen abreisen
- Spielhallen, Wettbüros sowie Bordelle und Prostitutionsstätten müssen schließen
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sollen Schnelltests anschaffen, um weiter Besuche zu ermöglichen
- Maskenpflicht in Schulen ab Klasse 5, außerhalb des Schulgebäudes darf die Maske abgenommen werden – Ausnahmen gelten auch für den Sport- und Musikunterricht sowie für Prüfungen, Klausuren und Präsentationen
- 400 Euro für jedes Klassenzimmer für Schutzmaßnahmen
- Gottesdienste und Trauerfeiern mit Masken, Abstand und Hygienekonzept bleiben erlaubt
- Einreisende aus Risikogebieten müssen direkt in Quarantäne gehen – diese kann frühestens am fünften Tag nach Einreise durch einen negativen Corona-Test aufgehoben werden