Hamburg.

Im ersten Hamburger G20-Prozess überhaupt verurteilte Amtsrichter Johann Krieten einen 21-Jährigen zu zwei Jahren und sieben Monaten Haftstrafe. Der junge Mann war unter anderem wegen schweren Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung angeklagt, weil er am 6. Juli 2017 aus einer Menschenmenge heraus zwei Glasflaschen auf Polizeibeamte geworfen habe. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Holländer 21 Monate gefordert. Krieten sagte in der Urteilsbegründung, man müsse „bei der strafrechtlichen Beurteilung von G20-Straftaten“ auch die „geänderten Strafvorschriften zugrunde legen“. Erst im Frühjahr zuvor hatte der Bundestag eine Verschärfung des Strafrechts beschlossen, die bei Gewalt gegen Polizisten ein höheres Strafmaß ermöglicht. In der Berufungsinstanz beim Landgericht wurde das Urteil auf 21 Monate mit Bewährung abgemildert.


Nach einer Schlägerei auf dem Kiez am 4. Januar 2015, in deren Verlauf einem Türsteher in den Fuß geschossen und mehrere Knochen zerschmettert wurden, standen vier Angeklagte als mutmaßliche Angreifer vor Gericht. Richter Krieten verhängte gegen die Männer Freiheitsstrafen zwischen 18 Monaten mit Bewährung und vier Jahren ohne Bewährung. Nachdem die Männer zunächst von den Türstehern abgewiesen worden waren, hätten die Angeklagten ihren Plan umgesetzt und „die Türsteher zur Rechenschaft ziehen“ wollen, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Dabei sei es „um die Wahrung krimineller Interessen“ auf St. Pauli gegangen, und zwar im Sinne eines bestimmten Kiezbosses. Krieten dazu: „Wir müssen deutlich machen, dass Selbstjustiz und Bestrafungsaktionen nicht geduldet werden.“

Sie spielte Hilfsbereitschaft vor und trug Senioren die Einkäufe die Treppen hoch. Doch tatsächlich ging es einer
20-Jährigen nur darum, in die Wohnungen der betagten Hamburger zu gelangen, heimlich Komplizen ebenfalls die Tür zu öffnen und so den Diebstahl von Schmuck und anderen Wertgegenständen zu ermöglichen. Lange wollte die junge Frau, die sich wegen mehrerer solcher Taten vor Amtsrichter Johann Krieten verantworten musste, ihre Auftraggeber nicht nennen. Doch schließlich konnte Krieten die geständige Täterin auch zu diesem Schritt überzeugen. Das umfassende Geständnis trug wesentlich dazu bei, dass der Richter die zwei Jahre Jugendstrafe für die Heranwachsende gerade eben noch zur Vorbewährung aussetzte – mit der Chance, sich ihre Bewährung zu „verdienen“. Für die Taten fand Krieten deutliche Worte: Was die Angeklagte den Opfern angetan hatte, sei „schamlos, charakterlos und schäbig. Wie man so die Nöte älterer Menschen ausnutzen kann!“