Hamburg. Das Bezirksamt Eimsbüttel registriert Leerstand nur, wenn es über die richtige Mailadresse angeschrieben wird.

Die Türschilder wechseln häufig an der Eimsbütteler Tornquiststraße 7. Seit Jahren stehen immer wieder neue Namen am Klingelschild der Wohnung im 3. Obergeschoss rechts. Aber die Bewohner wechseln nicht. Es gibt nämlich gar keine. Seit zwei Jahren steht die Wohnung leer, heißt es im Hamburger Leerstandsmelder. Konsequenzen hat diese „Zweckentfremdung“ nicht.

Eimsbüttel: Leerstand in der Tornquiststraße 7

„Ein Leerstand in der Tornquiststraße 7 war uns bisher nicht bekannt“, erklärte das Bezirksamt Eimsbüttel auf Abendblatt-Anfrage. „Selbstverständlich werden wir diese Nachricht als Leerstandsmeldung aufnehmen und entsprechend bearbeiten.“

Der Leerstand von Wohnungen stelle nach § 9 Abs. 2 Satz Nr. 5 des Gesetzes über den Schutz und die Erhaltung von Wohnraum eine Zweckentfremdung von Wohnraum dar. Sie liegt vor, wenn Wohnraum länger als vier Monate leer steht, ohne dass z.B. Umbaumaßnahmen vorgenommen werden.

Bezirksamt: 86 Wohnungen stehen in Eimsbüttel leer

Bei einer Zweckentfremdung kann ein Wohnnutzungsgebot nach § 12 des Wohnraumschutzgesetzes ausgesprochen werden, das auch mit Zwangsmitteln wie etwa Zwangsgeldern durchgesetzt kann.

Derzeit stehen laut Bezirksamt in Eimsbüttel 86 Wohnungen leer. Die Zahl enthält auch alle Leerstände wegen bevorstehenden Abbruchs. Das Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt prüft, ob es sich um einen „echten“ Leerstand handelt oder um eine Zweckentfremdung.

Warum die Tornquiststraße 7 nicht auffiel?

Laut Amt wird der „Leerstandsmelder“ nicht weiter beachtet: „Die Internetseite ist uns bekannt, steht aber in keinerlei Verbindung mit uns. Leerstände, die dort gemeldet sind, nehmen wir nicht in unsere Listen auf. Alle Leerstandsmeldungen sollten über die E-Mailadresse Wohnraumschutz@eimsbuettel.hamburg.de gemeldet werden, nur so erreichen sie uns.“