Hamburg. Hamburg will sich auf Bundesebene für fairere Mengenkennzeichnung bei Eiscreme einsetzen – einige Hersteller mischen Luft bei.
Ein Liter Eis ist ein Kilogramm Eis – oder? Genau dieser Frage ist die Verbraucherzentrale Hamburg vor kurzem nachgegangen und hat nachgewiesen, dass einige Hersteller so viel Luft in ihr im Supermarkt verkauftes Speiseeis pumpen, dass ein Liter Volumen weniger als 500 Gramm Gewicht enspricht. Das hat nun auch die Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina (Grüne) auf den Plan gerufen. Die Stadt werde sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Hersteller künftig das Gewicht statt des Volumens auf den Verpackungen angeben müssen, kündigte sie am Montag an.
Gallina erklärt dazu: "Kundinnen und Kunden wollen wissen, wieviel Eis sie für ihr Geld bekommen. Wir brauchen hier eine ehrliche Kennzeichnung. Die bisherige Regelung ist kaum transparent. Luft macht das Eis vielleicht cremiger. Das darf aber nicht dazu führen, dass die Kundinnen und Kunden beim Preis auf die falsche Fährte gelockt werden und glauben, ein besonders günstiges Produkt zu kaufen. Deshalb möchten wir, dass Eis nach Gewicht statt nach Volumen gekennzeichnet wird. Das ist verbraucherfreundlich."
Die Praxis sei in anderen EU-Ländern wie Italien, Spanien, Frankreich und den Niederlanden längst Standard. Die Verbraucherzentrale Hamburg begrüßt den Vorstoß: "Mit dem Volumen einer Packung als Bezugsgröße wird der Grundpreis verzerrt und die 'Luftnummern' unter den Eismarken profitieren", sagt Michael Knobloch, Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg.