Hamburg. Trotz positiven Covid-19-Tests eines Schülers werden keine größeren Maßnahmen ergriffen. An der Schule herrscht nun Unsicherheit.
Aufregung unter einigen Eltern an einem Gymnasium in Harvestehude: Nach Abendblatt-Informationen ist dort ein Schüler des achten Jahrgangs positiv auf das Coronavirus getestet worden. Nun herrscht Unsicherheit.
Der Schüler soll vor dem positiven Corona-Test bereits einige Tage mit Symptomen zu Hause geblieben sein. Weil keine Quarantäne der Klasse oder des Jahrgangs angeordnet worden ist, sind viele Eltern verunsichert. „Zu Einzelfällen können wir – wie seit Beginn der Pandemie – keine Auskunft geben, da Rückschlüsse auf Personen gezogen werden können“, sagt Kay Becker vom zuständigen Gesundheitsamt Eimsbüttel. So sollen Denunziation und Ausgrenzung vermieden werden.
Aber allgemein gilt: „Das Gesundheitsamt legt in jedem einzelnen Fall eine angemessene Strategie fest und ordnet gegebenenfalls Maßnahmen an. Maßgeblich sind dabei zum Beispiel Fragen, ob Abstände eingehalten wurden und welche Kontakte, in welcher Intensität vorgelegen haben“, so Becker. Ausschlaggebend sei auch, wer 48 Stunden vor dem positiven Test in direktem Kontakt zu dem Erkrankten stand.
Corona-Fall an Gymnasium in Harvestehude: Gesundheitsämter orienterieren sich an Richtlinien des RKI
Die Gesundheitsämter in den Hamburger Bezirken orientieren sich dabei an den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts (RKI) in Berlin zur Kontaktpersonenverfolgung. Demnach werden Kontaktpersonen abhängig von der Nähe, Dauer und der Intensität ihres Kontaktes mit dem Infizierten in Kontaktpersonen ersten Grades (eher hohes Infektionsrisiko) und zweiten Grades (eher niedriges Infektionsrisiko) unterteilt.
Auf dieser Einschätzung basiert dann die Entscheidung des Amtes, ob die Quarantäne für einen bestätigt infizierten Schüler ausreicht oder Quarantäne etwa für eine ganze Klasse nötig ist. Fällt ein Corona-Test positiv aus, gilt: Das zuständige Gesundheitsamt verlangt von der Schule beispielsweise die Klassenliste und die Liste der Lehrer, mit denen das Kind Kontakt hatte und bespricht mit der Schule, welche Maßnahmen zu ergreifen sind.
Martin Helfrich, Sprecher der Gesundheitsbehörde, beruhigt: „Es gibt keine Behandlung nach Schema F. Die Experten schauen jeweils genau hin. Schließlich gilt es abzuwägen: Einerseits wollen wir die Verbreitung eindämmen, und zögern deswegen nicht, Einrichtungen zu schließen und testen zu lassen. Andererseits wollen wir auch nicht unverhältnismäßig die am Schulleben Beteiligten belasten, indem wir Einrichtungen vorauseilend stilllegen.“