Hamburg. Nach Monaten im Homeoffice kehren viele Angestellte wieder zurück in ihre Unternehmen. Behörde überprüft, ob alles sicher abläuft.
Schick sollte es sein und nicht rein zweckmäßig. Also überlegte sich Architekt Malte Kramer, wie er die Vorgaben des Corona-Arbeitsschutzstandards in seinem Büro in Barmbek am besten umsetzen kann. Nun gibt es im Architekturbüro SKAI schwarz-gelbe Linien auf den Holzböden, Hinweisschilder zur Hygiene und zur Abstandsregelung und sehr viel Platz für seine 36 Mitarbeiter. So wie die Architekten stellen sich Hamburgs Firmen zunehmend darauf ein, dass ihre Mitarbeiter aus dem Homeoffice zurückkehren.
„Wir haben das Privileg, eine große Halle zu haben“, sagt Architekt Malte Kramer. Dort stehen nun bequeme Bürostühle jeweils im Abstand von mindestens 1,50 Metern zueinander in einem Stuhlkreis um einen Tisch herum. Für Besprechungen ist das ideal. Und weil Kramer jemand mit Liebe zum Detail ist, kleben auf den Böden rote Punkte, die jeweils zueinander den gebotenen Mindestabstand markieren.
Daran können sich Mitarbeiter und Kunden ganz einfach orientieren. „Ich wollte das Ganze spielerisch angehen“, sagt Kramer. Und tatsächlich erinnert die neue Form des Meetings dann auch an die Ritter der Tafelrunde. „So können wir ohne Mund- und-Nasen-Schutz frei miteinander sprechen.“
Behörde überprüft die Sicherheit in den Firmen
Weil Architekten von Berufs wegen kreativ und flexibel sein müssen, ist das Ganze in einem ständigen Prozess, Verbesserungen sind jederzeit möglich. Arbeitstische wurden auseinandergestellt, der Krisenstab, der sich jeden Montagmorgen zur weiteren Vorgehensweise trifft, hat Schilder entworfen und anfertigen lassen, auf denen steht dann etwa: „Verkehrswege. Bitte bewegen Sie sich innerhalb der markierten Wege.“ Diese Wege im Büro bestehen aus schwarz-gelben Klebestreifen. Freundlich im Ton und doch bestimmt in der Umsetzung ist es, was Hinweisschilder und Markierungen vermitteln sollen. „Achtung! Bitte die Küche nur einzeln betreten. Wir danken für Ihr Verständnis. Die Geschäftsleitung.“ Jeder mache gut mit, sagt Geschäftsführer Kramer.
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Bei Beiersdorf am Hamburger Bürostandort kommt flexibles Arbeiten von zu Hause für rund 2500 Mitarbeitende infrage. Im März und April haben fast 100 Prozent dieser Mitarbeitenden von zu Hause gearbeitet. Derzeit, so eine Unternehmenssprecherin, liegt der Anteil im Schnitt bei rund 65 Prozent. „Wir ermöglichen seit Anfang Mai unter Einhaltung betrieblicher Schutzmaßnahmen und einer Maximalpräsenz von 50 Prozent pro Team das Arbeiten im Büro.
Dafür wurden in vielen Teams feste, im Wochenrhythmus rotierende Sub-Teams gebildet.“ Weiter von zu Hause aus zu arbeiten, sei weiterhin möglich. Die Erfahrungen aus der Corona-Zeit werde die Arbeitswelt bei Beiersdorf und die schrittweise Ausgestaltung der neuen „Büronormalität“ prägen. Dafür braucht es Zeit: „Die Anpassungen werden langfristig über mehrere Monate erfolgen“, heißt es.
100 Betriebsbesichtigungen wurden durchgeführt
Die Regeln für Arbeiten unter Corona-Bedingungen sind streng und werden kontrolliert. Welche Maßnahmen jeweils erforderlich sind, richtet sich nach den betrieblichen Gegebenheiten und wird in der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt. Der „Sars-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gibt dazu Empfehlungen.
Nach den ersten Lockerungen in der Wirtschaft sind vom Amt für Arbeitsschutz in der zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz etwa 100 Betriebsbesichtigungen durchgeführt worden. „Zumeist erfolgten die Besichtigungen anlassbezogen, zum Beispiel weil eine Beschwerde eines Arbeitnehmers vorlag“, so Behördensprecher Dennis Sulzmann. In mehr als 785 Einzelhandelsbetrieben wurden zudem bislang Sonderkontrollen durchgeführt. Überprüft wurde, ob Regelungen zur Einhaltung der Abstandsregeln vorhanden sind und diese auch adäquat durchgesetzt werden.
Behörde ist bislang mit den Hamburger Betrieben zufrieden
Darüber hinaus wurden die für die Eindämmung der Pandemie wichtigen Hygieneregeln, die Belüftungssituation und Einlassregeln betrachtet. Die Behörde ist bislang mit den Hamburger Betrieben zufrieden: „Es gab keine gravierenden Mängel im Arbeitsschutz. Die Überprüfungen zeigten, dass die Mehrheit der Einzelhandels-, Friseur- und Gastronomiebetriebe sich mit möglichen Gefährdungen für die Beschäftigten und Kunden auseinandergesetzt und gute Lösungen gefunden hat“, so Sulzmann. Für einzelne Betriebe gab es Auflagen und Nachkontrollen.
Das Amt hat dabei vor allem fehlende Regelungen zur Abstandseinhaltung, unzureichende Hygieneregeln sowie eine schlechte Unterweisung der Beschäftigten beanstandet. Fast die Hälfte der Beanstandungen bezog sich auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Außerdem wurden unter anderem Gastronomiebetriebe und Friseure auf die Einhaltung der Corona-Regelungen kontrolliert.
Können die Arbeitgeber ihre Angestellten zwingen, wieder ins Büro zu kommen? Das hängt laut Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) davon ab, was zu Arbeit im Homeoffice vereinbart wurde. Generell gilt: Der Arbeitgeber darf das Arbeiten von zu Hause weder einseitig anweisen, noch darf er ohne Grundlage eine Vereinbarung zum Homeoffice – sofern es eine gab – einfach beenden: „Wir erwarten, dass das Gesetz zu einem Recht auf Homeoffice Regeln zum Schutz der Beschäftigten und gegen die Entgrenzung der Arbeit im Homeoffice schafft“, sagt Anja Piel.