Hamburg. Die Kulturbehörde und die Eigentümerin stimmten jetzt einem Vergleichsvorschlag zu. Was der Vergleich vorsieht.

Um die baufällige Schilleroper auf St. Pauli tobt seit Jahren ein Streit zwischen der Eigentümerin, die das Gebäude verfallen lässt, und der Kulturbehörde, die bislang vergebens auf die Sicherung der denkmalgeschützten Stahlkonstruktion gedrungen hat. Jetzt könnte sich eine Einigung abzeichnen. Offenbar um einen langen Rechtsstreit zu verhindern, haben beide Parteien einem Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichts zugestimmt. „Der Vergleich sieht eine Umsetzung des Sicherungskonzeptes bis zum 31. Dezember 2020 vor“, erläutert Enno Isermann, Sprecher der Kulturbehörde. Formal müsse der Vergleichsvorschlag jedoch noch geschlossen werden.

Ob sich die Schilleroper Objekt GmbH, der das Gebäude seit 2014 gehört, dieses Mal tatsächlich an die Frist hält? In der Vergangenheit hatte sie Ultimaten immer wieder verstreichen lassen. Gegen eine von der Behörde im vergangenen Jahr angestrebte Sicherungsverfügung, durch die sie auf Kosten der Eigentümerin die Sicherung hätte durchführen können, hatte die Eigentümerin im Dezember 2019 beim Verwaltungsgericht Hamburg einen Eilantrag eingereicht und ein eigenes alternatives Sicherungskonzept vorgelegt. Zwei weitere Fristen Ende Februar und Ende März 2020 verstrichen ebenfalls.

Zuvor hatte sie bereits vergeblich gegen den Denkmalschutz der Stahlkonstruktion geklagt und ein eigenes Gutachten erstellt, dass das Denkmal nicht mehr zu retten sei. Dem hatten Experten widersprochen. Auch eine Anwohnerinitiative, die sich für den Erhalt der Oper einsetzt, und die Kulturbehörde betonen die historische Bedeutung der Schilleroper. „Die Schilleroper überliefert die Geschichte des Zirkusbaus in einmaliger Art und Weise, zudem die Geschichte des konstruktiven Stahlbaus“, so das Denkmalschutzamt. Zudem gilt die Schilleroper als Zeugnis der Vergnügungskultur des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts.