Hamburg. Corona-Party mit 500 Menschen, Strafen bis zu 25.000 Euro. Doch in den vergangenen drei Wochen ist der Trend rückläufig.
Treffen in größerer Runde, Spielplatz-Besuche, Grillen im Freien – gegen diese und weitere Einschränkungen in der Corona-Zeit haben die Hamburger in den vergangenen sechs Wochen häufig und offenbar auch zunehmend sorglos verstoßen. Wie die Polizei auf Abendblatt-Anfrage mitteilte, sind seit Inkrafttreten der Eindämmungsverordnung am 2. April bis zum 14. Mai insgesamt 12.288 Personen kontrolliert und 8270 Ordnungswidrigkeiten erfasst worden.
Die Stadt hat mehr als 207.000 Euro an Bußgeldern eingenommen. Jedoch ist bisher nur ein kleiner Teil der Bußgeldverfahren abgeschlossen.
Interaktive Karte zum Coronavirus in Deutschland und weltweit
Bußgeldkatalog für "Corona-Vergehen"
Nach dem Corona-Bußgeldkatalog werden Regelverstöße mit mindestens 150 und maximal 25.000 Euro geahndet. In ganz Hamburg hat die Polizei 2675 Orte kontrolliert, darunter Spielplätze, Grünanlagen, Restaurants, Friseure, Shisha-Bars. Die meisten Kontrollen gab es in der Region Mitte, der größten Verwaltungseinheit innerhalb der Schutzpolizei.
Das könnte Sie auch interessieren:
- Ostsee: Timmendorf rüstet sich gegen Corona-Ignoranten
- Trotz Corona: Behörden sollen auf WhatsApp verzichten
- Proteste gegen Corona-Politik: Ein Test der Toleranz
- Fan-Wehmut rund ums Millerntor und ein Ouzo zum Sieg
- Wie sich Kurzarbeit auf die Altersvorsorge auswirkt
Zur Region Mitte (I) gehören unter anderem das mehr oder weniger stillgelegte Vergnügungsviertel St. Pauli und der Trinker-Treffpunkt Hansaplatz (St. Georg). Hier kontrollierte die Polizei 943 Orte, deutlich mehr als in den Regionen Wandsbek (230) und Bergedorf (135). Zudem lösten die Beamten 471 Ansammlungen auf, also größere Gruppen mit überwiegend jungen Menschen. Bis zum 14. Mai erteilte die Polizei 2629 Platzverweise, 56 Menschen wurden in Gewahrsam, 16 vorläufig festgenommen.
Hamburg: Zahl der Verstöße rückläufig
Beonders viele Verstöße gab es an den Wochenenden, wohl auch bedingt durch das schöne Wetter. So erfasste die Polizei eine Woche nach Erlass der Verordnung rund 1000 Ordnungswidrigkeiten, drei Wochen später waren es bereits 5000 – das entsprach damals im Schnitt 227 pro Tag. Jetzt, nach sechs Wochen, sind es insgesamt etwas mehr als 8000. Damit ist die Zahl der Verstöße in den vergangenen drei Wochen rückläufig.
Auch Verstöße gegen Quarantäne geahndet
Bevor die Eindämmungsverordnung in Kraft trat und die bis dahin geltenden Allgemeinverfügungen im Kampf gegen die Pandemie ersetzte, waren Verstöße vor allem nach dem Infektionsschutzgesetz geahndet worden – 1726 Strafanzeigen erfasste die Polizei bis zum 3. April, danach und bis zum 14. Mai waren es nur noch 155. Dabei kann es sich um Straftaten wie beispielsweise einen Verstoß gegen eine behördlich angeordnete häusliche Quarantäne handeln.
Um die Verordnung in Amtshilfe für die bezirklichen Gesundheitsämter durchzusetzen, hat die Polizei Beamte aus Bereichen wie der Polizei-Akademie oder der Bereitschaftspolizei in den Corona-Präsenzdienst geschickt. Personelle Kapazitäten wurden auch deshalb frei, weil es zurzeit keine größeren Demonstrationen und keine Fußballspiele vor Publikum gibt, zudem sinkt seit Beginn der Pandemie in praktisch allen Bereichen die Kriminalitätsrate.
Hamburger Polizei kontrolliert Friseure
Dass die Beamten die Kontrollen keineswegs auf die leichte Schulter nehmen, bestätigte dem Abendblatt ein Friseur aus dem Schanzenviertel: Gleich am ersten Tag nach der Corona-Pause seien Polizisten im Laden erschienen, um zu schauen, ob sich die Kunden und die Angestellten an die Maskenpflicht hielten. Der Mitarbeiter eines Restaurants an der Hoheluftchaussee wusste Ähnliches zu berichten.
Zwar gab es bereits einige Lockerungen. So sind beispielsweise die Spielplätze, der Tierpark, die Museen und Teile der Gastronomie wieder geöffnet; bis zu zehn Menschen aus zwei Hausständen dürfen sich treffen. Doch die Sanktionen für viele Regelbrüche bestehen weiter fort. Aufgelistet sind sie in einem umfangreichen Bußgeldkatalog, der mit der Eindämmungsverordnung am 2. April 20 in Kraft getreten ist.
Corona-Party mit mehr als 500 Leuten
Verstöße können mit Bußgeldern von 150 bis 25.000 Euro geahndet werden, Wiederholungstäter müssen mit dem Doppelten rechnen. In vielen Fällen beließ und belässt es die Polizei aber bei einer Ansprache, etwa wenn Passanten den Mindestabstand von 1,50 Metern nicht einhalten. Die Fuß- und Radstreifen gehören in zahlreichen Stadtteilen inzwischen zum Alltag.
Größere Menschenansammlungen, so etwa Gruppen feiernder (junger) Leute, fordern die Polizei insbesondere an den Wochenenden und bei gutem Wetter. Bisher sind die Beamten gegen 471 derartige Ansammlungen eingeschritten.
Vor wenigen Tagen mussten sie etwa auf dem Schulterblatt aktiv werden, wo sich bis zu 500 Menschen zum Feiern versammelt hatten. Im Park Fiction (St. Pauli) ließen es Dutzende vornehmlich junge Leute krachen, nachdem sie sich im Kiosk mit Alkohol versorgt hatten. Der Trinker-Treff Hansaplatz, wo sich während eines Polizeieinsatzes rund 100 Menschen versammelt hatten, musste im April sogar mit einem Großaufgebot geräumt werden.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, dass in der Zeit vom 3. April bis zum 14. Mai 12.288 Ordnungswidrigkeiten erfasst wurden. Wie die Polizei Hamburg am Montag mitteilte, sei es bei der Datenerhebung durch die Polizei bedauerlicherweise zu einem Fehler gekommen. Tatsächlich seien von den Beamten bis zum 14. Mai 12.288 Personen kontrolliert, aber nur 8270 Ordnungswidrigkeitsanzeigen geschrieben worden. Der Fehler sei bei einer Nachbetrachtung der Zahlen aufgefallen. Alle anderen gelieferten und im Text berücksichtigten Zahlen seien korrekt. Die Polizei bittet den Fehler zu entschuldigen.