Hamburg. Wer wegen der Reiseeinschränkungen eine Zugfahrt nicht antreten kann, droht auf der Fahrkarte sitzen zu bleiben.

Sonya K. hatte sich alles so schön vorgestellt. Mit ihrer Schwester wollte sie in einer Woche nach Dresden zum Dixielandfestival fahren. Die Zugtickets hatten sie vor längerer Zeit gekauft. Am 16. Mai sollte die Bahnreise losgehen. „Leider ist das Festival abgesagt und auf nächstes Jahr verschoben worden. Auch unsere Ferienwohnung ist storniert, weil wir als Touristen im Moment nicht nach Sachsen einreisen können“, schreibt die Abendblatt-Leserin.

Damit hat sich natürlich auch der Anlass für die Bahnfahrt erledigt. Doch als sie sich bei der Deutschen Bahn erkundigte, ob die Tickets storniert oder in Gutscheine umgewandelt werden könnten, wurde ihr mitgeteilt, dass das nicht möglich sei.

Die Deutsche Bahn hat nämlich ihre Kulanz im Mai deutlich reduziert. Wer seine Zugfahrt während der Corona-Pandemie wegen der aktuellen Reiseeinschränkungen nicht antreten konnte – weil der Reisegrund entfiel, konnte seine Fahrkarten bislang problemlos stornieren. Doch damit ist es vorbei.

Corona: Bahn beendet Kulanzregelung bei Stornierungen

„Die derzeit gültige Sonderkulanz mit der Möglichkeit, bis 13. März gekaufte Tickets schnell und einfach online in einen drei Jahre gültigen Gutschein umzuwandeln, verlängert die DB für alle Tickets mit Reisedatum bis zum 4. Mai. Zusätzlich macht die DB ihren Kunden für Reisen nach dem 4. Mai das Angebot, jedes bis einschließlich 13. März gebuchte Fernverkehrsticket für Fahrten bis einschließlich 31. Oktober flexibel ohne Zugbindung zu nutzen“, so eine Bahn-Sprecherin auf Abendblatt-Anfrage.

Diese Regelung gelte auch für Sparpreis- und Super Sparpreis-Tickets. Inhaber von Flexpreis-Tickets könnten auch unabhängig von diesen Kulanzregelungen weiterhin ihr Ticket stornieren und rückerstatten lassen.

Damit weicht die Bahn von ihrer bisherigen Kulanzregelung ab, nach der alle Fahrgäste ihre Tickets stornieren können, unabhängig davon, ob es sich um Flex- oder Sparpreistickets mit Zugbindung handelt.

Kritik von Pro Bahn

Karl-Peter Naumann, Sprecher des Fahrgastverbandes Pro Bahn, sagt zu den neuen Gepflogenheiten: „Wir halten das nicht für gerechtfertigt.“ Deutschland brauche eine staatliche Regelung, die für alle Verkehrsmittel gelte. „Da ist die Politik gefragt.“ Es sei ein Unding, dass die Politik zu diesem Thema schweige. Naumann forderte einen staatlichen Fonds, mit dem Fahrgäste entschädigt würden nach dem Vorbild des Thomas Cook-Fonds. Er rät aber, „eine freundliche Mail an die Bahn zu schreiben und eine kulantere Regelung zu erreichen.“

„Ich finde es nicht in Ordnung, diese Regelung von einem Datum abhängig zu machen, welches nicht den jetzigen Gegebenheiten entspricht“, sagt Sonya K. Denn touristische Übernachtungen sind in den meisten meisten Bundesländern bis Ende Mai nicht erlaubt.​

Coronavirus: Verhaltensregeln und Empfehlungen der Gesundheitsbehörde

  • Reduzieren Sie Kontakte auf ein notwendiges Minimum, und halten Sie mindestens 1,50 Meter Abstand zu anderen Personen
  • Achten Sie auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge)
  • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife
  • Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund
  • Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an Ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden