Hamburg. Am 4. Mai dürfen Friseure wieder öffnen – unter erschwerten Bedinungen. Worüber Merkel und die Länder heute beraten.

Wenige Tage vor Wiedereröffnung der Friseursalons ist die Verunsicherung in der Branche laut Hamburger Innung groß. „Das Büro der Friseur-Innung hat sehr viel zu tun, weil so viele Anfragen eingehen.

Alle sind verunsichert wegen der zahlreichen Auflagen“, sagte der Verbandsvorsitzende, Obermeister Birger Kentzler in Hamburg. Die zuständige Berufsgenossenschaft habe sechs Seiten Arbeitsschutz-Standards für das Friseurhandwerk geschickt. „Wenn ich das lese, frage ich mich schon, ob das nicht ein bisschen zu viel des Guten ist.“

Nach Friseurschließungen: Fast alle Termine vergeben

Sechs Wochen mussten die Friseure wegen des Coronavirus schließen, nun sollen sie am 4. Mai wieder öffnen dürfen. Das Nachhol-Bedürfnis ist groß. „Wir haben schon fast alle Termine für die ersten beiden Wochen nach Öffnung vergeben“, berichtet Kentzler, der einen Betrieb in Bahrenfeld hat. Das sei auch bei vielen seiner Kollegen so.

Coronaregeln: Was ist geplant? Was gilt?

Am Donnerstag sprechen Bund und Länder erneut miteinander. Manches wird dann möglicherweise gelockert, andere Maßnahmen bleiben oder werden vielleicht sogar verstärkt. Eine Übersicht.

Darüber wird gesprochen:

  • Die aktuellen Kontaktbeschränkungen: Diese gelten derzeit nur bis zum 3. Mai.
  • Die Fußball-Bundesliga: Wird es künftig Geisterspiele geben dürfen?
  • Die Kindertagesstätten: Möglicherweise wird über einen Zeitplan der Wiedereröffnung gesprochen.
  • Die Maskenpflicht: Wird sie auch im öffentlichen Fernverkehr eingeführt?

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    Das ist bereits geplant:

    • Friseure sollen vom 4. Mai an unter Auflagen wieder öffnen dürfen.

    Das sind die wichtigsten aktuellen Regelungen:

    • In ganz Deutschland muss beim Einkaufen und im Öffentlichen Personennahverkehr ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
    • Geschäfte mit einer Ladenfläche bis 800 Quadratmeter dürfen öffnen.
    • Kitas sind derzeit nicht regulär geöffnet. Der Anspruch auf eine Notbetreuung ist in den Ländern unterschiedlich geregelt.
    • Großveranstaltungen wie Fußball-Bundesligaspiele mit Zuschauern oder Festivals bleiben bis mindestens 31. August 2020 untersagt.
    • Bars und Kneipen sind wie viele weitere Freizeitangebote geschlossen. Für Restaurants ist nur der Außer-Haus-Verkauf erlaubt.
    • Arbeitnehmer mit Erkältungsbeschwerden können sich per Telefon vom Arzt krankschreiben lassen.
    • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist entweder mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person erlaubt. Es gilt ein Mindestabstand 1,5 Meter zu allen Menschen aus fremden Haushalten.