Hamburg. Mithilfe eines „Covid-19-Notsituationsgesetzes“ sollen trotz Schuldenbremse bis zu 1,5 Milliarden an Krediten aufgenommen werden.

Der rot-grüne Hamburger Senat will die Coronapandemie zu einer „Naturkatastrophe“ erklären und mit Hilfe eines „Covid-19-Notsituationsgesetzes“ trotz Schuldenbremse bis zu 1,5 Milliarden Euro an Krediten aufnehmen. Einen entsprechenden Antrag des Senats soll die Bürgerschaft noch am kommenden Mittwoch beschließen.

Rückzahlung der Corona-Kredite ab 2025

„Noch kann niemand seriös beziffern, welche Tragweite die Pandemie für die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland, das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben und in der Folge auch auf die staatlichen Finanzen haben wird“, heißt es in dem Antrag. „Absehbar ist nur, dass es erhebliche Auswirkungen geben wird, die das Ausmaß der Finanzkrise der Jahre 2008/2009 übersteigen können.“

Klar ist: Wenn die Wirtschaft über Wochen oder gar Monate nur noch auf Sparflamme läuft, werden die Steuereinnahmen einbrechen, während gleichzeitig die Ausgaben für die Bekämpfung der Krise und ihre Folgen steigen, etwa Gesundheits- und Sozialkosten.

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Wie auf Bundesebene bereits geschehen und in anderen Bundesländern ebenfalls vorgesehen, soll daher auch in Hamburg gleich im ersten Jahr der Schuldenbremse ein Ausnahmetatbestand gelten: in einer „außergewöhnlichen Notsituation“ doch Schulden machen zu dürfen. Bis zu 1,5 Milliarden Euro sollen insgesamt für 2020 und 2021 aufgenommen werden dürfen – das sind etwa fünf Prozent des Haushaltsvolumens beider Jahre.

Wie in der Hamburgischen Verfassung vorgeschrieben, enthält das Notsituationsgesetz gleich eine Tilgungsregelung: Von 2025 an sollen die Corona-Kredite über einen Zeitraum von 20 Jahren zurückgezahlt werden – theoretisch also 75 Millionen Euro pro Jahr. Dass die Tilgung erst 2025 einsetzt, liegt an der Selbstverpflichtung der Politik, zunächst bis 2024 das kaufmännische Defizit im Haushalt auf Null herunterzufahren – dieses ehrgeizige Ziel hat sich nur Hamburg gesetzt.

Bürger sollen sich auf Hamburg verlassen

Die Feststellung der Notsituation sowie das Notgesetz muss die Bürgerschaft mit Zweidrittel-Mehrheit beschließen, über die SPD und Grüne verfügen. Allerdings haben die Oppositionsfraktionen wie die CDU das Senats-Handeln in der Krise bislang unterstützt. „Wir haben zugesagt, dass wir zur Bewältigung der Corona-Folgen in Hamburg möglich machen, was nötig ist“, sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD). Mit dem „Hamburger Schutzschirm“ seien bereits Programme mit einem Gesamtrahmen im hohen dreistelligen Millionen-Bereich angeschoben worden, weitere Maßnahmen würden folgen.

„Angesichts der Entwicklung werden wir mit erheblichen Einnahmeausfällen und Mehrbelastungen in den Behördenbudgets und bei unseren öffentlichen Unternehmen rechnen müssen“, so Dressel. „Deshalb ist ein Volumen von 1,5 Milliarden Euro zusätzlicher Kreditaufnahme ein angemessener Rahmen, um gut durch die Krise zu kommen. Jetzt gegenanzusparen wäre der falsche Weg, jetzt ist Handeln, Helfen, Unterstützen und Investieren gefragt.“ Die Bürger sollten sich auf „eine handlungsfähige Hansestadt“ verlassen können.

Gleichzeitig betonte der Finanzsenator: „Die Schuldenbremse wird nicht abgeschafft oder ausgesetzt.“ Dass Hamburg in den vergangenen Jahren jeweils hohe Haushaltsüberschüsse erzielt und alte Schulden getilgt habe, sei „das beste Fundament dafür, dass wir finanzpolitisch jetzt voll handlungsfähig sind.“

Stefan Kluge (Klinikdirektor Intensivmedizin) über die Lage am UKE
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