Hamburg. Der 26-Jährige hat beim Abbau des Riesenrads einen Arbeiter überrollt. Seit Donnerstag muss er sich vor Gericht verantworten.
So wie es der Angeklagte dem Amtsrichter erzählt, hat er blind darauf vertraut, dass beim Abbau des Riesenrads auf dem Hamburger Dom schon alles so läuft wie gewohnt. Dass ein Rädchen ins andere greift, dass jeder weiß, was er zu tun hat – und alle aufpassen, dass niemand zu Schaden kommt.
Nur lief am Nachmittag des 27. April 2018 überhaupt nichts so wie es laufen sollte. Als Klaus W. mit seinem schwer beladenen Lkw zurücksetzte, überrollte er mit den drei hinteren Reifen einen seiner Kollegen. Peter R. geriet mit dem Arm und der Schulter unter den Laster. Der 40-Jährige verstarb noch am Unfallort an den Folgen eines Polytraumas. Dafür muss sich Klaus W. seit diesem Donnerstag vor dem Amtsgericht verantworten.
Staatsanwaltschaft: Lkw-Fahrer rangierte ohne Einweiser
Es ist nicht so, dass er den Tod von Peter R. gewollt hätte. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat er ihn aber fahrlässig verschuldet, weil er am Steuer nicht die gebotene Sorgfalt walten ließ. So habe er weder über ein „rückwärtiges Verkehrsüberwachungssystem“ verfügt, noch habe er sich von einem Dritten beim Rangieren einweisen lassen.
Offenbar hatte sich Klaus W. auf seine Kollegen verlassen, drei Rumänen und einen Polen. Einen Rumänen kannte er bereits, den Polen auch. Er sei davon ausgegangen, dass die beiden erfahrenen Helfer ihre zwei jungen Kollegen, die kein Wort Deutsch sprachen, schon erklärt hätten, wie so ein Abbau vonstatten gehe und dass Um- und Vorsicht höchste Priorität habe. „Die passen auf, das ist ja ihr Job“, sagt Klaus W..
Kollegen überrollt – dann "reflexartig" nach vorn gefahren
Beim Zurücksetzen mit dem 30 Jahre alten Schwertransporter, der leicht schräg stand, habe sich an der hinteren linken Achse ein Helfer postiert. Per Handzeichen habe der ihm signalisiert: Kann losgehen. Er wisse nur nicht mehr, wer dort gestanden habe. Wenn der Posten aber jemand rechts neben dem Laster gesehen hätte, hätte er ihn gewarnt. Was nicht geschehen sei.
Nur war die Sichtachse des Einweisers durch die hohen Containeraufbauten auf der Ladefläche mutmaßlich versperrt, wie die Staatsanwältin anmerkt. Nach rechts steuerte Klaus W. deshalb praktisch im Blindflug, sehr gemächlich zwar, der Bolide wog aber auch rund 50 Tonnen. Der Laster stand fast gerade, da habe er gehört, wie jemand rief „Stopp, Stopp“, sagt der Angeklagte. Er habe dann im Spiegel gesehen, dass jemand unter dem Reifen lag. „Reflexartig“ sei er nach vorn gefahren – ob er dabei sein Opfer noch einmal überrollte, ist unklar. Der Angeklagte bestreitet das.
Angeklagter war Betriebsleiter – und sehr zuverlässig
An jenem frühen Abend, gegen 18 Uhr, habe sich eine Notfallseelsorgerin um ihn gekümmert, danach habe er sich einer Psychologin anvertraut. „Mir geht es inzwischen wieder besser“, sagt er.
Klaus W. arbeitete seit 2016 als Betriebsleiter für das Fahrgeschäft, bis zum Unfall habe er das Riesenrad bestimmt „zehn- bis 15-mal“ auf- und abgebaut. Sein ehemaliger Chef, der am Donnerstag als Zeuge vernommen wird und inzwischen das Riesenrad verkauft hat, findet nur lobende Worte für seinen Ex-Mitarbeiter: Auf seinen technisch begabten Angestellten sei stets Verlass gewesen.
Gab es einen Einweiser oder nicht?
Kurz nach dem Unfall Ende April kam auch die Polizei auf das Heiligengeistfeld. Wie eine Polizeizeugin berichtet, seien die drei Rumänen per Dolmetscher zum Hergang befragt worden. Einer habe wahrgenommen, wie das Opfer vor Schmerzen schrie. Alle Zeugen hätten einen sehr geschockten Eindruck gemacht. „Sie waren sehr durcheinander“, sagt die Zeugin. Verzichteten die Beamten deshalb auf die nahe liegende Frage, ob ein Dritter Klaus W. bei dem Rückfahrmanöver einwies?
Dass er offenbar nicht eingewiesen worden war, schlussfolgerte ein Ingenieur der städtischen Baustellenkontrolle aus dem Unfallgeschehen vor Ort. Ob ihm das ein Augenzeuge auch konkret so geschildert habe, will der Amtsrichter wissen. „Ich hätte es sicher gefragt“, sagt der Ingenieur. Nur ist im Beweisverfahren alles andere als eine echte Erinnerung praktisch wertlos. Auch auf mehrmalige Nachfragen des Richters antwortet der Zeuge ausweichend.
Verfahren einstellen? Das lehnt die Staatsanwaltschaft ab
Die Frage, ob Klaus W. eingewiesen wurde oder eben nicht, ist für das weitere Verfahren und ein möglicherweise schuldhaftes Versagen des Angeklagten jedoch evident. Der Richter zieht eine Miene, die klingen würde wie ein sehr, sehr langer Seufzer.
Das Amtsgericht will jetzt die rumänischen Zeugen laden, muss dafür aber erst einmal ihre Anschriften ermitteln. Den Vorschlag des Richters, das Verfahren einzustellen, lehnt die Staatsanwaltschaft ab: Zu schwer wiege die Schuld des Angeklagten, ein Mensch sei tot. Der Prozess wird am 16. März fortgesetzt.