Lübeck.

Im Fall einer vergewaltigten Studentin aus Lübeck hat die Staatsanwaltschaft einen Mann wegen versuchten Mordes, Vergewaltigung und Freiheitsberaubung angeklagt. Die Polizei hatte den 43-Jährigen am 1. November vorigen Jahres festgenommen. Die Staatsanwaltschaft geht nach ihren Angaben vom Donnerstag davon aus, dass der Beschuldigte die 20-Jährige am frühen Morgen des 12. Oktober in seine Gewalt brachte. Sie war auf dem Heimweg von einer Party.

Laut Staatsanwaltschaft fuhr der Mann die Studentin dann mit einem Transporter zu einer von ihm genutzten Kleingartenparzelle. Dort sei es nach den Ermittlungen zu erneuter Gewalt gegen die Frau und zu sexuellem Missbrauch gekommen.

Aus der Situation am Tatort ergibt sich für die Staatsanwaltschaft, dass der Lübecker türkischer Abstammung die Geschädigte knebelte und ihre Hände auf dem Rücken fesselte. In diesem Zustand habe er sie mit einem Seil so fest an den Bewuchs eines Knicks auf einem Feld nahe Mönkhagen (Kreis Ostholstein) gebunden, dass sie sich von dort nicht befreien konnte. Sie sei durch Zufall gefunden worden.

Die Staatsanwaltschaft Lübeck begründet den hinreichenden Verdacht gegen den Mann mit Aussagen der Studentin, besonders aber auch mit den Auswertungen untersuchter Spuren. So seien auf dem Fesselungs- und Knebelmaterial DNA-Spuren des Mannes nachgewiesen worden. Bei ihm sei auch entsprechendes Fesselungsmaterial sichergestellt worden.

Dem Beschuldigten wirft die Staatsanwaltschaft auch vor, sich am 26. September 2019 einer 25-Jährigen bemächtigt zu haben, als diese am frühen Morgen nach einer Party auf dem Heimweg gestürzt war und das Bewusstsein verloren hatte. Auch in diesem Fall soll er die Frau zu seiner Kleingartenparzelle gebracht haben. Die Frau konnte sich befreien und das Grundstück verlassen. Über die Zulassung der Anklageschrift und die Eröffnung des Hauptverfahrens habe das Landgericht Lübeck noch nicht entschieden.