Schleswig/Flensburg.
Der Rechtsstreit der Stadt Flensburg gegen die Feststellung ihrer amtlichen Einwohnerzahl im Rahmen des Zensus 2011 geht weiter. Flensburg werde Zulassung auf Berufung beantragen, sagte ein Stadtsprecher am Dienstag. Das Verwaltungsgericht in Schleswig hatte am 19. Dezember 2019 die Klage der Stadt Flensburg abgewiesen. Zuvor hatte NDR 1 Welle Nord berichtet.
In der Klage ging es unter anderem um das aus Sicht der Stadt nicht korrekte Zählverfahren. Im Rahmen des Zensus waren 82 258 Einwohner für Flensburg ermittelt worden. Die Stadt selbst ging unter anderem aufgrund der kontinuierlichen Fortschreibung der Ergebnisse der Volkszählung von 1987 dagegen von 88 807 Einwohnern aus.
Mit ihrer Klage wollte die Stadt die höhere Einwohnerzahl festschreiben lassen. Denn von der Einwohnerzahl hängen die Finanzzuweisungen des Landes ab. Für 1000 Einwohner gebe es aus dem Kommunalen Finanzausgleich etwa eine Million Euro jährlich, sagte der Stadtsprecher.
In diesem Punkt hatte das Verwaltungsgericht die Klage jedoch bereits als unzulässig angesehen, sagte ein Gerichtssprecher. Auch auf die Aufhebung des Feststellungsbescheids bestehe kein Anspruch. Dieser sei formell und materiell rechtmäßig. Die Qualitätsvorgaben des Zensusgesetzes seien eingehalten worden und das Erhebungsverfahren unter Beachtung statistischer Standards erledigt worden.
Der nächste Zensus ist für 2021 vorgesehen.