Hamburg. Einen entsprechenden Zusatzantrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen hat die Bürgerschaft am Mittwoch beschlossen.
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge der Stadt Hamburg soll künftig ein Mindestlohn von 12 Euro zum Kriterium werden. Einen entsprechenden Zusatzantrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen hat die Bürgerschaft am Mittwoch beschlossen. Darin wird der Senat aufgefordert, eine Reform des Vergabegesetzes mit dem Ziel vorzubereiten, „die Tarifbindung sowie die schrittweise Umsetzung des Hamburger Mindestlohns von 12 Euro pro Stunde als Kriterium aufzunehmen“.
Für die Beschäftigten der Stadt gilt dieser Mindestlohn bereits weitgehend. Außerdem sollten künftig soziale, beschäftigungspolitische, umwelt- und nachhaltigkeitsbezogene Kriterien bei der Auftragserteilung berücksichtigt werden. Der ursprüngliche Antrag der Linksfraktion, der einen Mindestlohn in Höhe von 14 Euro pro Stunde vorsah, fand hingegen keine Mehrheit.
Kritik von der Linkspartei
„Mit der Reform des Vergabegesetzes liegen wir mit den Gewerkschaften auf einer Linie“, sagte Wolfgang Rose (SPD) mit Blick auf entsprechende Forderungen des DGB. „Als Stadt wollen wir unsere Einflussmöglichkeiten kontinuierlich nutzen, um die Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter zu verbessern“, so Rose. Antje Möller, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, sagte: „Wir wollen auch mit dem Hamburger Vergaberecht bundesweit vorbildliche Standards setzen.“ Die Reform des Vergabegesetzes solle zur Armutsbekämpfung beitragen und für faire Produktionsbedingungen sorgen.
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Deniz Celik (Linkspartei) zeigte sich enttäuscht über die Ablehnung des Antrags auf 14 Euro Mindestlohn: „Die geplante schrittweise Anhebung auf 12 Euro ist nicht ausreichend. Selbst das arme Berlin führt einen Mindestlohn von 12,50 Euro ein. Nur mit 14 Euro Stundenlohn kann man eine Altersversorgung erarbeiten, die wenigstens auf dem Niveau der Grundrente liegt. Das muss im reichen Hamburg einfach drin sein.“