Hamburg. Kleine Geschäfte wichtig für Attraktivität eines Viertels. Wie Till Steffen kleinen Unternehmen helfen will.
Wenn ihr befristeter Mietvertrag ausläuft, dann können kleine Gewerbetreibende besonders in bevorzugten Lagen wie angesagten Szenevierteln die Mieterhöhung des Folgevertrags häufig nicht mehr aufbringen. Die Folge ist, dass der Inhaber das Café, Restaurant oder kleine Ladengeschäft schließen muss, auch weil sich die Fortführung nicht mehr lohnt.
„Gerade in Ballungsgebieten ist das ein echtes Problem. Nicht nur Privatpersonen haben Schwierigkeiten, eine bezahlbare Wohnung möglichst in Citylage zu finden. Auch für kleine Läden, Cafés und Restaurants ist die Lage angespannt. Wenn die oft befristeten Mietverträge auslaufen, kommt für viele Betreiber das böse Erwachen“, sagt Justizsenator Till Steffen (Grüne), der dieser Tendenz mit einem Antrag für die am heutigen Donnerstag tagende Justizministerkonferenz entgegenwirken will.
Zeitlich befristete „Länderöffnungsklausel“
Steffen schlägt eine zeitlich befristete „Länderöffnungsklausel zur Ausweisung von Gebieten mit angespanntem Gewerbemietraum“ vor, in denen dann „Beschränkungen für die Neuvermietungshöhe“ gelten sollen. „Dieses Instrument würde es den Ländern, bei denen ein entsprechender Bedarf besteht, ermöglichen, zielgerichtet Maßnahmen zu ergreifen, ohne dass andere Länder hiervon betroffen wären“, heißt es in dem Beschlussvorschlag.
Steffen schlägt vor, dass für Gewerbemietraumbis etwa 80 Quadratmetern bei Neuabschluss von Mietverträgen die neue Miete nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz erhöht werden darf. „Wir wollen verhindern, dass kleine Unternehmen verdrängt werden. Gerade diese kleinen Geschäfte machen doch die Attraktivität eines Viertels aus“, sagte Steffen. Mit dem Beschlussvorschlag der Justizministerkonferenz soll Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zur Prüfung aufgefordert werden.