Hamburg. Ausnahmeregelung, die das zulässt, soll aus dem Gesetz gestrichen werden. Hamburg startet Bundesratsinitiative. FDP übt Kritik.
Der rot-grüne Senat will in Stadtteilen mit sozialen Erhaltungsverordnungen (das sind in Hamburg zwölf Gebiete mit insgesamt 211.000 Einwohnern, die größten in Altona, Eimsbüttel/Hoheluft-West/Stellingen-Süd und auf St. Pauli) die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erschweren. Dafür hat er eine Bundesratsinitiative beschlossen, um eine Ausnahmeregelung aus dem Gesetz zu streichen, die genau das erlaubt – sofern die Wohnung innerhalb von sieben Jahren nur an die Mieter verkauft wird.
Seit 2016 habe die Stadt bereits Umwandlungsgenehmigungen für insgesamt 292 Wohneinheiten auf dieser Basis erteilen müssen, so der Senat. Die Fallzahlen seien in den letzten Jahren „kontinuierlich gestiegen“. Tatsächlich komme es nur sehr selten zum Verkauf an langjährige Mieterinnen und Mieter – die könnten sich das nämlich oft gar nicht leisten.
"Preiswerter Mietwohnraum droht zu entfallen"
Vielmehr ließen viele Eigentümer die Schutzfrist verstreichen und veräußerten die Wohnung anschließend am Markt. „Die Ausnahmeregelung für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen hat sich als Einfallstor erwiesen“, begründete Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) den Vorstoß. „Preiswerter Mietwohnraum droht in Gebieten zu entfallen, in denen die Mieterinnen und Mieter kaum Ersatzwohnungen finden können.“
In Einzelfällen könne es richtig sein, die Umwandlung in Eigentumswohnungen auszuschließen, sagte Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). Der Neubau von bezahlbaren Wohnungen sei aber generell der bessere Weg sei, um die Lage auf Hamburgs Wohnungsmarkt zu entspannen: „Weniger Gesetze und mehr Baukräne wären gut.“
Erhaltungsverordnung habe kaum Auswirkungen
Der stadtentwicklungspolitische Sprecher der FDP-Bürgerschaftsfraktion, Jens P. Meyer, kritisierte die Bundesratsinitiative: „Rot-Grün führt bei der Sozialen Erhaltungsverordnung ein Schein-Gefecht. Die Verordnung hat nachweislich kaum Auswirkungen auf die Stabilisierung von Mieten, lässt sich aber gut vermarkten. Sinnvoller wäre es, öffentliche Preistreiber beim Wohnungsbau frühzeitig zu identifizieren, Baugebiete schneller auszuweisen und überflüssige Vorschriften zu kappen.“