Hamburg. Dabei hat sie ihre Wohnung auf Sylt schon 2007 verkauft. Meldedaten fehlerhaft? Viele Anfragen an Verbraucherzentralen.
Ihre Geschichte ist besonders krass, aber kein Einzelfall: Die Hamburger Unternehmerin Gerda Gregor soll für eine Eigentumswohnung in Kampen auf Sylt Rundfunkbeiträge bezahlen, obwohl sie die Immobilie bereits am 1. November 2007 verkauft hat. Inzwischen liegt die Forderung bei 824 Euro.
Im Februar 2019 hatte Gregor, die am Gänsemarkt ein Mode-Atelier betreibt, erstmals ein Schreiben vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln erhalten – der Nachfolgeorganisation der Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Jeder Haushalt muss seit 2013 den Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro im Monat bezahlen, egal ob dort TV- oder Radiogeräte aufgestellt sind oder nicht.
Die Unternehmerin wurde aufgefordert, bis zum 15. März 2019 für die Sylter Wohnung die Summe von 647,50 Euro zu bezahlen – und zwar laut Schreiben für den Zeitraum vom 1. Februar bis 30. April 2019. Warum der Betrag so hoch ist, wurde nicht erläutert. Inzwischen hat sich die Summe wegen Säumniszuschlägen auf 824 Euro erhöht.
Sie dachte an ein Missverständnis
Gerda Gregor hat dabei viele schöne Stunden auf Sylt verbracht, sie hatte lange die Wohnung in Kampen. Eines Tages aber hatte sie genug. „Mir hat keiner was getan“, sagt die Hamburgerin, „aber ich hatte es abgelebt.“ Am 1. November 2007 verkaufte sie die Wohnung am Strönwai. Die Unterlagen hat sie geschreddert. Sylt – vorbei, abgehakt.
Als die Unternehmerin das Schreiben vom Beitragsservice fand, dachte sie an ein Missverständnis und legte den Brief zur Seite. Gerda Gregor bezahlt ja für ihre Hamburger Wohnung, „aber mit Kampen habe ich doch nichts mehr zu tun“, sagt sie. Im Schreiben heißt es: „Sehr geehrte Frau Gregor, (…) Das Einwohnermeldeamt hat uns die Anschrift Ihrer weiteren Wohnung übermittelt. Diese haben wir nun zu Ihrem Beitragskonto als Postanschrift vermerkt.“
Sie ist nicht die einzige Betroffene
Gerda Gregor ist nicht die einzige Betroffene. „In den zurückliegenden Monaten hatten wir besonders viele Nachfragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern“, sagt Susanne Lehmann, Sprecherin der Verbraucherzentrale Hamburg. Viele klagten über die schwierige Kontaktaufnahme mit dem Beitragsservice. Laut Dennis Sponholz, Sprecher des Beitragsservice, werden regelmäßig, wenn jemand sich ummeldet, diese Informationen weitergemeldet. „Wir gehen dann auf die Leute zu.“ Eine weitere Möglichkeit sei der bundesweite Meldedatenabgleich. „Zu einem bestimmten Stichtag werden uns alle Daten übermittelt“, sagt Sponholz. Zuletzt sei dies am 6. Mai 2018 erfolgt. Offenbar sind die Meldedaten aber nicht fehlerfrei.
Falsche Daten
„Wenn Daten falsch sind, greift auch der Beitragsservice auf falsche Daten zurück“, sagt Kathrin Körber, Juristin bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Ihren Angaben zufolge sind die Termine zur Rundfunkbeitragsberatung stark nachgefragt. 1300 Beratungen habe es dazu 2018 in Niedersachsen gegeben, in Hamburg waren es 1088. Viele Verbraucher klagten über die schwierige Kontaktaufnahme mit dem Beitragsservice in Köln, es sei mühsam, jemanden telefonisch zu erreichen, und es gebe Beschwerden über Endloswarteschleifen. Körber rät, im Zweifel bei den Meldeämtern einen Termin zu vereinbaren und seine Meldedaten zu überprüfen. Es reiche nicht, sich an der neuen Adresse anzumelden, man müsse sich auch an der alten Adresse abmelden.
Gerda Gregor hatte die leidige Sache schon wieder vergessen, als Anfang Juli 2019 der zweite Brief kam – ein Festsetzungsbescheid. Nun sollte Gregor für den Zeitraum 1. Januar 2016 bis 30. April 2019 schon 708 Euro bezahlen. Darüber hinaus 52,50 Euro für Mai bis Juli 2019. Der Ton war etwas weniger freundlich. „Unser Festsetzungsbescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Er wird im Wege der Zwangsvollstreckung (z. B. durch Sachpfändung, Pfändung des Arbeitseinkommens oder des Kontoguthabens) durchgesetzt, wenn der festgesetzte Beitrag nicht bezahlt wird.“
Nächste Zahlungsaufforderung
Gerda Gregor reagierte wieder nicht auf den lästigen Brief. Anfang August kam die nächste Zahlungsaufforderung, diesmal lag die Summe zusätzlich eines Säumniszuschlags bei 769,50 Euro. Die Unternehmerin legte das Schreiben zu den anderen, kümmerte sich aber in der Zwischenzeit um einen Nachweis: „Ich habe mir eine Abschrift des Kaufvertrags besorgt“, sagt sie. Der Wohnungsverkauf war von einem Notariat am Neuen Wall beurkundet worden, die Abschrift liegt dem Abendblatt vor.
Aus den Festsetzungsbescheiden wurde am 20. August 2019 eine Mahnung. „Wir fordern Sie heute letztmalig auf, den Mahnbetrag von 711 Euro bis zum 10.9.2019 zu zahlen.“ Dazu die offene Forderung von 60,50 Euro aus dem Mai, insgesamt also 771,50 Euro. Dazu kommt erneut die Androhung einer Zwangsvollstreckung. Immerhin erhält Gregor den Hinweis, dass Ratenzahlung möglich sei.
Inzwischen liegt die Summe bei 824 Euro
Den 10. September hat der Beitragsservice aber doch nicht abgewartet. Am Freitag steckte schon wieder Post im Briefkasten. Inzwischen liegt die Summe bei 824 Euro. „Und das alles für eine Wohnung, die ich 2007 verkauft habe“, sagt die Hamburgerin kopfschüttelnd. Sie habe keine Lust, sich mit diesem Unfug zu beschäftigen, sagt sie widerspenstig. Doch sie wird nicht darum herumkommen. Denn zu personenbezogenen Daten gebe man keine Auskunft, sagte Sponholz auf Abendblatt-Anfrage. Sie muss die Angelegenheit selbst klären.
Inga S. hat Ähnliches erlebt. Sie hatte sich Anfang 2004, als sie ihre Wohnung auf der Uhlenhorst verkauft hatte, ordnungsgemäß umgemeldet – im selben Ortsamt. Für die neue Wohnung werden seither die Rundfunkgebühren auf ihren Namen abgebucht. Doch auch sie erhielt mehrere an sie adressierte Briefe, in der Rundfunkgebühren rückwirkend bis 2004 in Rechnung gestellt wurden.
Das erste Schreiben habe sie ignoriert, sagt Inga S., weil sie an einen Fehler dachte. Einige Monate später sei die Mahnung gekommen, „mit saftiger Mahngebühr und außerordentlich scharf im Ton“. Daraufhin habe sie angerufen und die Lage erklärt. Name und Kontonummer seien schließlich mit ihrer Adresse und Beitragsnummer abgeglichen worden. „Daraufhin versprachen sie, das Mahnverfahren einzustellen.“ Entschuldigt hat sich für den Ärger niemand.