Was muss ich tun, wenn ich Eichenprozessionsspinner entdecke?

1. Wer ein Nest oder Raupen des Eichenprozessionsspinners entdeckt, muss das zuständige Bezirksamt informieren (Telefon 42 82 80 oder 115). Das Pflanzenschutzamt berät montags von 12.30 bis 15.30 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 428 41 52 20. Die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners und seiner Nester sollte immer von Fachleuten mit Vollschutzanzug und Atemschutz erfolgen.

2. Was ist, wenn ich Eichenprozessionsspinner im heimischen Garten entdecke?

Wenn die Tiere im heimischen Garten entdeckt werden, muss der Grundeigentümer die Fachfirma beauftragen und auch die Kosten dafür tragen.

3. Wie sieht es im Wald aus?

Im Wald müssen nur bei stärkerem Befall zwingend Bekämpfungsmaßnahmen erfolgen.

In der Regel wissen die zuständigen Forstämter über die Vorkommen Bescheid.