Hamburg. Die Grundlage für diesen Plan der Finanzbehörde liefert die Grundsteuerreform der Bundesregierung.

Wer Bauland besitzt und dieses nicht entsprechend nutzt, könnte künftig stärker zur Kasse gebeten werden. Die Hamburger Finanzbehörde plant einen eigenen Steuerzuschlag für Eigentümer baureifer Grundstücke, die diese insbesondere aus spekulativen Gründen brach liegen lassen..

Hintergrund ist die Neuordnung der Grundsteuer nach einem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die große Koalition hat sich darauf verständigt, dass den Bundesländern eigene Möglichkeiten bei der Ausgestaltung der Steuer eingeräumt werden sollen. Bislang ist noch nicht absehbar, wie viele Länder davon Gebrauch machen werden. Das Bundesgesetz soll bis Jahresende beschlossen werden; den Ländern bleibt dann noch Zeit für ihre eigene Gesetzgebung.

Grundbesitzer werden frühzeitig informiert

Laut dieser Reform können Gemeinden, die einen erhöhten Wohnraumbedarf haben, für Brachflächen, die nach Lage, Form, Größe, Zustand und öffentlich-rechtlichen Vorschriften sofort bebaut werden könnten, eine erhöhte sogenannte Grundsteuer C erheben. Da Hamburg diese Voraussetzungen erfüllt, hat Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) seine Verwaltung gebeten, mit den Vorbereitungen für diese erhöhte Grundsteuer zu beginnen. Inkraft treten kann sie aber erst zum 1. Januar 2025.

„Hamburg nutzt alle Chancen, neue Potentiale für Wohnungs- und Gewerbebau zu erschließen. Wir wollen deshalb die Möglichkeiten des Bundesrechts nutzen, um gezielt steuerliche Anreize zu setzen und damit baureife Grundstücke noch stärker für eine Bebauung zu mobilisieren. Wir wollen es steuerlich und damit wirtschaftlich möglichst unattraktiv machen, baureife Grundstücke als Spekulationsobjekt zu halten und gewinnbringend weiterzuverkaufen", sagte Dressel.

Die Finanzbehörde werde gemeinsam mit der Stadtentwicklungsbehörde und den Bezirken jetzt die Vorbereitungen aufnehmen, um bis 2025 diese neue Grundsteuer C rechtssicher erheben zu können. "Wir kommunizieren unsere Absichten schon heute, um den Eigentümern frühzeitig ein klares Signal zu setzen, damit sie sich darauf einstellen können. Damit greifen wir auch die aktuellen Empfehlungen der Baulandkommission auf.", so der Finanzsenator.